Propose a change

Verordnung über das Einreise- und Ausreisesystem

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Change 1

What to do with it
As published

Art. 12 Voraussetzungen für den Erhalt der Daten

(Art. 103f Bst. b und h AIG) 1 Voraussetzungen für den Erhalt der Daten sind, dass: a. die beantragten Daten erforderlich sind:1. zur Feststellung von bisherigen Reisen und Aufenthalten im Hoheitsgebiet aller Schengen-Staaten von bekannten Personen, die terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten verdächtigt werden, solche Straftaten begangen haben oder mutmassliche Opfer solcher Straftaten sind, oder 2. zur Identifikation von unbekannten Personen, die terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten verdächtigt werden, solche Straftaten begangen haben oder mutmassliche Opfer solcher Straftaten sind; b. die Datenbekanntgabe verhältnismässig ist; und c. Beweise oder hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Datenbekanntgabe dazu beitragen wird, den damit verfolgten Zweck zu erfüllen. 2 Die EAZ fedpol überprüft vor der Datenbekanntgabe, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. 3 Der Erhalt von Daten zur Identifikation von unbekannten Personennach Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 setzt zusätzlich voraus, dass die zugangsberechtigten Stellen das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) nach der Verordnung vom 6. Dezember 2013 über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten abgefragt haben. 4 Keine vorgängige Abfrage des AFIS ist nötig in Fällen, in denen: a. eine Abfrage von vornherein als aussichtslos erscheint; oder b. eine unmittelbar drohende Lebensgefahr abgewendet werden muss, die im Zusammenhang mit einer terroristischen oder sonstigen schweren Straftat steht. SR 361.3

Your change, as a redline

Art. 12 Voraussetzungen für den Erhalt der Daten

(Art. 103f Bst. b und h AIG) 1 Voraussetzungen für den Erhalt der Daten sind, dass: a. die beantragten Daten erforderlich sind:1. zur Feststellung von bisherigen Reisen und Aufenthalten im Hoheitsgebiet aller Schengen-Staaten von bekannten Personen, die terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten verdächtigt werden, solche Straftaten begangen haben oder mutmassliche Opfer solcher Straftaten sind, oder 2. zur Identifikation von unbekannten Personen, die terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten verdächtigt werden, solche Straftaten begangen haben oder mutmassliche Opfer solcher Straftaten sind; b. die Datenbekanntgabe verhältnismässig ist; und c. Beweise oder hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Datenbekanntgabe dazu beitragen wird, den damit verfolgten Zweck zu erfüllen. 2 Die EAZ fedpol überprüft vor der Datenbekanntgabe, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. 3 Der Erhalt von Daten zur Identifikation von unbekannten Personennach Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 setzt zusätzlich voraus, dass die zugangsberechtigten Stellen das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) nach der Verordnung vom 6. Dezember 2013 über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten abgefragt haben. 4 Keine vorgängige Abfrage des AFIS ist nötig in Fällen, in denen: a. eine Abfrage von vornherein als aussichtslos erscheint; oder b. eine unmittelbar drohende Lebensgefahr abgewendet werden muss, die im Zusammenhang mit einer terroristischen oder sonstigen schweren Straftat steht. SR 361.3

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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