Verordnung über das Einreise- und Ausreisesystem
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9 Zugriff auf die durch den Informationsmechanismus generierte Liste
(Art. 103f Bst. j AIG) 1 Folgende Stellen des SEM können auf die durch den Informationsmechanismus nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/2226 generierte Liste von Drittstaatsangehörigen, die die Höchstdauer des zulässigen Aufenthalts im Schengen-Raum überschritten haben, zugreifen: a. der Direktionsbereich Planung und Ressourcen: zur Erstellung von Statistiken; b. der Direktionsbereich Zuwanderung und Integration: zur Erfüllung seiner Aufgaben in den Bereichen Visa, Reisedokumente und Identifikation; c. die nationale ETIAS-Stelle: zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben nach Artikel 108c Absatz 1 AIG. 2 Die Liste enthält die Daten der Kategorien I, II, V und VI nach Anhang 2. Siehe Fussnote zu Art. 1 Bst. a. Eingefügt durch Anhang 3 Ziff. 3 der V vom 26. Aug. 2026 über das europäische und das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 474).
Art. 9 Zugriff auf die durch den Informationsmechanismus generierte Liste
(Art. 103f Bst. j AIG) 1 Folgende Stellen des SEM können auf die durch den Informationsmechanismus nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/2226 generierte Liste von Drittstaatsangehörigen, die die Höchstdauer des zulässigen Aufenthalts im Schengen-Raum überschritten haben, zugreifen: a. der Direktionsbereich Planung und Ressourcen: zur Erstellung von Statistiken; b. der Direktionsbereich Zuwanderung und Integration: zur Erfüllung seiner Aufgaben in den Bereichen Visa, Reisedokumente und Identifikation; c. die nationale ETIAS-Stelle: zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben nach Artikel 108c Absatz 1 AIG. 2 Die Liste enthält die Daten der Kategorien I, II, V und VI nach Anhang 2. Siehe Fussnote zu Art. 1 Bst. a. Eingefügt durch Anhang 3 Ziff. 3 der V vom 26. Aug. 2026 über das europäische und das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem, in Kraft seit 1. Okt. 2026 (AS 2026 474).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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