Propose a change

Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland betreffend gegenseitige Überlassung von visuellen und audiovisuellen Ausbildungshilfsmitteln für den militärischen Bereich

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2 Verfahren

1. Für die Schweizerische Armee stellt der Schweizerische Armeefilmdienst Anträge auf Überlassung visueller oder audiovisueller Ausbildungshilfsmittel der Bundeswehr und auf Abgabe eines dementsprechenden Angebotes beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). 2. Für die Bundeswehr stellt die Medienzentrale der Bundeswehr Anträge auf Überlassung visueller oder audiovisueller Ausbildungshilfsmittel der Schweizerischen Armee und auf Abgabe eines dementsprechenden Angebotes beim Schweizerischen Armeefilmdienst. 3. Die Annahme des jeweiligen Angebotes durch den Besteller erfolgt in Verbindung mit einer Kostenübernahmeerklärung. Nach Eingang der Bestellung veranlasst der Anbieter unverzüglich die Bereitstellung oder gegebenenfalls Herstellung der gewünschten Ausbildungshilfsmittel und den anschliessenden Versand. Bei Filmbestellungen wird dem Besteller grundsätzlich ein Video‑Master beziehungsweise eine technisch einwandfreie 16-mm-Positiv‑Kopie zur elektronischen Abtastung/ Vervielfältigung leihweise zur Verfügung gestellt. 4. Der Versand erfolgt über das Büro des jeweiligen Verteidigungsattachés bei den Botschaften der Vertragsparteien. 5. Zur Synchronisation von Ausbildungsfilmen der Bundeswehr in die französische und/oder italienische Fassung übernimmt der Schweizerische Armeefilmdienst das Ausbildungshilfsmittel in deutscher Sprache mit der Textliste.

Your change, as a redline

Art. 2 Verfahren

1. Für die Schweizerische Armee stellt der Schweizerische Armeefilmdienst Anträge auf Überlassung visueller oder audiovisueller Ausbildungshilfsmittel der Bundeswehr und auf Abgabe eines dementsprechenden Angebotes beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). 2. Für die Bundeswehr stellt die Medienzentrale der Bundeswehr Anträge auf Überlassung visueller oder audiovisueller Ausbildungshilfsmittel der Schweizerischen Armee und auf Abgabe eines dementsprechenden Angebotes beim Schweizerischen Armeefilmdienst. 3. Die Annahme des jeweiligen Angebotes durch den Besteller erfolgt in Verbindung mit einer Kostenübernahmeerklärung. Nach Eingang der Bestellung veranlasst der Anbieter unverzüglich die Bereitstellung oder gegebenenfalls Herstellung der gewünschten Ausbildungshilfsmittel und den anschliessenden Versand. Bei Filmbestellungen wird dem Besteller grundsätzlich ein Video‑Master beziehungsweise eine technisch einwandfreie 16-mm-Positiv‑Kopie zur elektronischen Abtastung/ Vervielfältigung leihweise zur Verfügung gestellt. 4. Der Versand erfolgt über das Büro des jeweiligen Verteidigungsattachés bei den Botschaften der Vertragsparteien. 5. Zur Synchronisation von Ausbildungsfilmen der Bundeswehr in die französische und/oder italienische Fassung übernimmt der Schweizerische Armeefilmdienst das Ausbildungshilfsmittel in deutscher Sprache mit der Textliste.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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