Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland betreffend gegenseitige Überlassung von visuellen und audiovisuellen Ausbildungshilfsmitteln für den militärischen Bereich
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Change 1
Art. 6 Inkrafttreten, Kündigung
1. Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vereinbarung vom 17. November 1983 zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Chef des Eidgenössischen Militärdepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beschaffung von audiovisuellen Ausbildungshilfsmitteln für die Schweizerische Armee ausser Kraft. 2. Dieses Abkommen kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gekündigt werden. Die Kündigung wird sechs Monate nach dem Tag wirksam, an dem sie der anderen Vertragspartei zugegangen ist. Geschehen zu Bern am 9. Juni 1993 in zwei Urschriften in deutscher Sprache. Für die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Jean‑Rodolphe Christen Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland: Werner Graf von der Schulenburg
Art. 6 Inkrafttreten, Kündigung
1. Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vereinbarung vom 17. November 1983 zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Chef des Eidgenössischen Militärdepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beschaffung von audiovisuellen Ausbildungshilfsmitteln für die Schweizerische Armee ausser Kraft. 2. Dieses Abkommen kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gekündigt werden. Die Kündigung wird sechs Monate nach dem Tag wirksam, an dem sie der anderen Vertragspartei zugegangen ist. Geschehen zu Bern am 9. Juni 1993 in zwei Urschriften in deutscher Sprache. Für die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Jean‑Rodolphe Christen Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland: Werner Graf von der Schulenburg
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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