Propose a change

Übereinkommen über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 31 Informationen

1. Die ersuchte Vertragspartei unterrichtet die ersuchende Vertragspartei unverzüglich über a. die aufgrund eines nach diesem Kapitel gestellten Ersuchens getroffenen Massnahmen; b. das endgültige Ergebnis der aufgrund des Ersuchens getroffenen Massnahmen; c. eine Entscheidung, mit der eine Zusammenarbeit nach diesem Kapitel ganz oder teilweise abgelehnt, aufgeschoben oder Bedingungen unterworfen wird; d. alle Umstände, die die Durchführung der erbetenen Massnahmen unmöglich machen oder sie wahrscheinlich erheblich verzögern werden; e. im Fall vorläufiger Massnahmen, die aufgrund eines Ersuchens nach Abschnitt 2 oder 3 ergriffen worden sind, die Bestimmungen ihres innerstaatlichen Rechts, die unmittelbar zur Aufhebung der Massnahme führen würden. 2. Die ersuchende Vertragspartei unterrichtet die ersuchte Vertragspartei unverzüglich über a. jede Überprüfung, Entscheidung oder andere Tatsache, die dazu führt, dass die Einziehungsentscheidung ganz oder teilweise nicht mehr vollstreckbar ist; b. jede Änderung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, die dazu führt, dass Massnahmen aufgrund dieses Kapitels nicht mehr gerechtfertigt sind. 3. Ersucht eine Vertragspartei um die Einziehung von Vermögenswerten im Hoheitsgebiet mehrerer Vertragsparteien auf der Grundlage ein und derselben Einziehungsentscheidung, so setzt sie alle von der Vollstreckung der Entscheidung betroffenen Vertragsparteien davon in Kenntnis.

Your change, as a redline

Art. 31 Informationen

1. Die ersuchte Vertragspartei unterrichtet die ersuchende Vertragspartei unverzüglich über a. die aufgrund eines nach diesem Kapitel gestellten Ersuchens getroffenen Massnahmen; b. das endgültige Ergebnis der aufgrund des Ersuchens getroffenen Massnahmen; c. eine Entscheidung, mit der eine Zusammenarbeit nach diesem Kapitel ganz oder teilweise abgelehnt, aufgeschoben oder Bedingungen unterworfen wird; d. alle Umstände, die die Durchführung der erbetenen Massnahmen unmöglich machen oder sie wahrscheinlich erheblich verzögern werden; e. im Fall vorläufiger Massnahmen, die aufgrund eines Ersuchens nach Abschnitt 2 oder 3 ergriffen worden sind, die Bestimmungen ihres innerstaatlichen Rechts, die unmittelbar zur Aufhebung der Massnahme führen würden. 2. Die ersuchende Vertragspartei unterrichtet die ersuchte Vertragspartei unverzüglich über a. jede Überprüfung, Entscheidung oder andere Tatsache, die dazu führt, dass die Einziehungsentscheidung ganz oder teilweise nicht mehr vollstreckbar ist; b. jede Änderung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, die dazu führt, dass Massnahmen aufgrund dieses Kapitels nicht mehr gerechtfertigt sind. 3. Ersucht eine Vertragspartei um die Einziehung von Vermögenswerten im Hoheitsgebiet mehrerer Vertragsparteien auf der Grundlage ein und derselben Einziehungsentscheidung, so setzt sie alle von der Vollstreckung der Entscheidung betroffenen Vertragsparteien davon in Kenntnis.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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