Bauordnung Balzers
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 27 NS 1 und NS 2
1. Die Naturschutzzonen 1 und 2 dienen zum Schutze von Biotopen und Naturobjekten wie Feuchtgebiete, Trockenwiesen, besondere Bäume und dgl., die sich durch besondere Artenvielfalt oder das Vorkommen seltener Arten auszeichnen. 2. In der Naturschutzzone 1 (Grundnutzung) hat der Schutz gegenüber der Nutzung Priorität. Die landwirtschaftliche Nutzung ist nur im Rahmen von Pflegemassnahmen zulässig. 3. In der Naturschutzzone 2 (überlagerte Nutzung) ist die landwirtschaftliche Nutzung zulässig, sofern der Schutz dadurch gewährleistet ist. 4. In den Naturschutzzonen 1 und 2 sind nur Bauten und Anlagen zulässig, welche dem Naturschutz dienen. 5. Die Gemeinde trifft die notwendigen Massnahmen zur Pflege und Nutzung durch einen Sondernutzungsplan oder durch vertragliche Regelungen mit den Grundeigentümern. Sie kann Zutrittsverbote erlassen. Falls die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten werden, trifft die Gemeinde auf Kosten der Grundeigentümer Ersatzmassnahmen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft.
Art. 27 NS 1 und NS 2
1. Die Naturschutzzonen 1 und 2 dienen zum Schutze von Biotopen und Naturobjekten wie Feuchtgebiete, Trockenwiesen, besondere Bäume und dgl., die sich durch besondere Artenvielfalt oder das Vorkommen seltener Arten auszeichnen. 2. In der Naturschutzzone 1 (Grundnutzung) hat der Schutz gegenüber der Nutzung Priorität. Die landwirtschaftliche Nutzung ist nur im Rahmen von Pflegemassnahmen zulässig. 3. In der Naturschutzzone 2 (überlagerte Nutzung) ist die landwirtschaftliche Nutzung zulässig, sofern der Schutz dadurch gewährleistet ist. 4. In den Naturschutzzonen 1 und 2 sind nur Bauten und Anlagen zulässig, welche dem Naturschutz dienen. 5. Die Gemeinde trifft die notwendigen Massnahmen zur Pflege und Nutzung durch einen Sondernutzungsplan oder durch vertragliche Regelungen mit den Grundeigentümern. Sie kann Zutrittsverbote erlassen. Falls die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten werden, trifft die Gemeinde auf Kosten der Grundeigentümer Ersatzmassnahmen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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