Bauordnung Balzers
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 37 Richtplan, Überbauungs- und Gestaltungsplan
1. Der Gemeinderat kann für die im Gemeinderichtplan bezeichneten Gebiete und bei Bedarf Überbauungs- oder Gestaltungspläne erlassen. Darin werden die Grundzüge der künftigen ortsbaulichen Entwicklung und Überbauung von Teilgebieten festgelegt. 2. Überbauungs- oder Gestaltungspläne regeln insbesondere die Siedlungs- und Nutzungsstruktur durch Festlegung von Bau- und Freiflächen, Stellung, Form und kubischer Gliederung, Grundsätze zur Gestaltung der Gebäude, Frei- und Zwischenräume, Bepflanzung, Erschliessung und Parkierung. Sie haben ortsbauliche Vorzüge aufzuweisen. In der Dorfkernzone sowie Dorfzone nehmen sie Rücksicht auf die ortsbauliche Struktur und Volumetrie der Bauten. 3. Eine Erhöhung der Ausnützungsziffer (AZ) bis max. 10% in der Wohnzone A und bis max. 20% in der Wohnzone B kann im Rahmen von Überbauungs- und Gestaltungsplänen gewährt werden, wenn eine hohe ortsbauliche Qualität und eine hohe Wohnqualität erreicht werden. 4. Der Kostenbeitrag der Gemeinde für Überbauungs- und Gestaltungspläne bemisst sich nach der Bedeutung und dem öffentlichen Interesse. Er wird fallweise von einem Fachgremium festgelegt.
Art. 37 Richtplan, Überbauungs- und Gestaltungsplan
1. Der Gemeinderat kann für die im Gemeinderichtplan bezeichneten Gebiete und bei Bedarf Überbauungs- oder Gestaltungspläne erlassen. Darin werden die Grundzüge der künftigen ortsbaulichen Entwicklung und Überbauung von Teilgebieten festgelegt. 2. Überbauungs- oder Gestaltungspläne regeln insbesondere die Siedlungs- und Nutzungsstruktur durch Festlegung von Bau- und Freiflächen, Stellung, Form und kubischer Gliederung, Grundsätze zur Gestaltung der Gebäude, Frei- und Zwischenräume, Bepflanzung, Erschliessung und Parkierung. Sie haben ortsbauliche Vorzüge aufzuweisen. In der Dorfkernzone sowie Dorfzone nehmen sie Rücksicht auf die ortsbauliche Struktur und Volumetrie der Bauten. 3. Eine Erhöhung der Ausnützungsziffer (AZ) bis max. 10% in der Wohnzone A und bis max. 20% in der Wohnzone B kann im Rahmen von Überbauungs- und Gestaltungsplänen gewährt werden, wenn eine hohe ortsbauliche Qualität und eine hohe Wohnqualität erreicht werden. 4. Der Kostenbeitrag der Gemeinde für Überbauungs- und Gestaltungspläne bemisst sich nach der Bedeutung und dem öffentlichen Interesse. Er wird fallweise von einem Fachgremium festgelegt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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