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Reglement über die Erhebung von Parkplatzgebühren für die Benützung von Parkplätzen auf Schulanlagen der städtischen Volksschulen Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10

1 Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Reglements auf der Schulhausanlage obliegt der Schulleitung. Diese kann die Durchführung der Kontrollen Mitgliedern des Schulteams, insbesondere dem Hauswart bzw. der Hauswartin, übertragen. 2 Unberechtigtes Parkieren wird von der Schulleitung, der Direktorin oder dem Direktor des Schulamts mittels Formular zur Verzeigung bei den zuständigen Rechtsorganen gemeldet.9 3 Die Kontrolle über das Parkieren kann zusätzlich auch anderen Personen und Organisationen, wie insbesondere privaten Überwachungsfirmen, übertragen werden. Diese melden die von ihnen festgestellten Verstösse direkt der Direktorin oder dem Direktor des Schulamts.10 IV. Vollzug Art. 1111 Die Vignetten einschliesslich Tageskarten werden vom Schul und Sportdepartement abgegeben. Es werden grundsätzlich «Einzelverträge» mit den Lehrpersonen abgeschlossen. V. Ausnahmen Art. 1212 1 Für Mitglieder der Kreisschulbehörden, die das Schulhaus in behördlicher Funktion besuchen, sind die Vignetten kostenlos. 2 Bei Lehrpersonen, die für die Unterrichtserteilung das Schulhaus wechseln müssen und für diesen Wechsel auf das Auto angewiesen sind, werden die Unterrichtsstunden an den betreffenden Tagen vom vignettenpflichtigen Pensum abgezogen. 8 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. 9 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. 10 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. 11 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. 12 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. Markierung und Zuständigkeit Weitere Massnahmen Verantwortung, Kontrolle und Verzeigung Vignettenverkauf Ausnahmeregelungen 4Reglement über die E rhebung von Parkplatzgebühren für die Benützung von Parkplätzen auf Schulanlagen der städtischen Volksschulen 421.145

Your change, as a redline

Art. 10

1 Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Reglements auf der Schulhausanlage obliegt der Schulleitung. Diese kann die Durchführung der Kontrollen Mitgliedern des Schulteams, insbesondere dem Hauswart bzw. der Hauswartin, übertragen. 2 Unberechtigtes Parkieren wird von der Schulleitung, der Direktorin oder dem Direktor des Schulamts mittels Formular zur Verzeigung bei den zuständigen Rechtsorganen gemeldet.9 3 Die Kontrolle über das Parkieren kann zusätzlich auch anderen Personen und Organisationen, wie insbesondere privaten Überwachungsfirmen, übertragen werden. Diese melden die von ihnen festgestellten Verstösse direkt der Direktorin oder dem Direktor des Schulamts.10 IV. Vollzug Art. 1111 Die Vignetten einschliesslich Tageskarten werden vom Schul und Sportdepartement abgegeben. Es werden grundsätzlich «Einzelverträge» mit den Lehrpersonen abgeschlossen. V. Ausnahmen Art. 1212 1 Für Mitglieder der Kreisschulbehörden, die das Schulhaus in behördlicher Funktion besuchen, sind die Vignetten kostenlos. 2 Bei Lehrpersonen, die für die Unterrichtserteilung das Schulhaus wechseln müssen und für diesen Wechsel auf das Auto angewiesen sind, werden die Unterrichtsstunden an den betreffenden Tagen vom vignettenpflichtigen Pensum abgezogen. 8 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. 9 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. 10 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. 11 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. 12 Fassung gem. Beschluss vom 5. Februar 2019; Inkrafttreten 1. August 2019. Markierung und Zuständigkeit Weitere Massnahmen Verantwortung, Kontrolle und Verzeigung Vignettenverkauf Ausnahmeregelungen 4Reglement über die E rhebung von Parkplatzgebühren für die Benützung von Parkplätzen auf Schulanlagen der städtischen Volksschulen 421.145

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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