Propose a change

Reglement über die Erhebung von Parkplatzgebühren für die Benützung von Parkplätzen auf Schulanlagen der städtischen Volksschulen Beschluss der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

1 Im Rahmen der Richtlinien des Stadtrats für Verwaltungsparkplätze werden als Bemessungsgrundlage die Geltungsdauer der Vignette und das Anstellungspensum der Vignettenberechtigten berücksichtigt. 2 Die Gebühr pro Schuljahr beträgt bei einem Vollpensum Fr. 900.–. Bei Teilpensen und/oder befristeten Einsätzen sowie bei Abgabe während des laufenden Schuljahres wird sie anteilmässig festgesetzt.2 3 Personen, die lediglich an bestimmten Wochentagen einen Parkplatz benützen, können eine Parkvignette bestellen, die lediglich zum Parkieren während der darauf vermerkten Wochentage berechtigt und entsprechend anteilmässig im Preis reduziert ist. Eine Kumulation mit der Gebührenreduktion wegen Teilpensum ist ausgeschlossen.3 4 Die Gebühr für eine Tageskarte beträgt Fr. 8.–.4 Art. 65 Bei Dritten – insbesondere bei Vereinen, welche die Infra struktur von Schulanlagen ausserhalb der Schulzeit benützen und dabei auf Parkplätze angewiesen sind – wird die Parkplatzbenützung durch die von der Kreisschulbehörde mit der Benützungsvereinbarung festgelegten allgemeinen Benützungsgebühr gemäss der städtischen Gebührenordnung abgegolten.

Your change, as a redline

Art. 5

1 Im Rahmen der Richtlinien des Stadtrats für Verwaltungsparkplätze werden als Bemessungsgrundlage die Geltungsdauer der Vignette und das Anstellungspensum der Vignettenberechtigten berücksichtigt. 2 Die Gebühr pro Schuljahr beträgt bei einem Vollpensum Fr. 900.–. Bei Teilpensen und/oder befristeten Einsätzen sowie bei Abgabe während des laufenden Schuljahres wird sie anteilmässig festgesetzt.2 3 Personen, die lediglich an bestimmten Wochentagen einen Parkplatz benützen, können eine Parkvignette bestellen, die lediglich zum Parkieren während der darauf vermerkten Wochentage berechtigt und entsprechend anteilmässig im Preis reduziert ist. Eine Kumulation mit der Gebührenreduktion wegen Teilpensum ist ausgeschlossen.3 4 Die Gebühr für eine Tageskarte beträgt Fr. 8.–.4 Art. 65 Bei Dritten – insbesondere bei Vereinen, welche die Infra struktur von Schulanlagen ausserhalb der Schulzeit benützen und dabei auf Parkplätze angewiesen sind – wird die Parkplatzbenützung durch die von der Kreisschulbehörde mit der Benützungsvereinbarung festgelegten allgemeinen Benützungsgebühr gemäss der städtischen Gebührenordnung abgegolten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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