Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 1
Folgende Versorgungseinrichtungen sind als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen aufgelöst anzusehen: 1. Unterstützungsvereinigung der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten. 2. Unterstützungsverein der im Deutschen Metallarbeiterverband tätigen Personen. 3. Unfall- und Unterstützungskasse für die im Verbande der Fabrikarbeiter Deutschlands tätigen Funktionäre. 4. Ruhegehaltskasse für die Beamten des Zentralverbandes der Angestellten (ZdA). 5. Pensionszuschußkasse des Deutschen Werkmeister-Verbandes. 6. Versorgungskasse des Gesamtverbandes Christlicher Gewerkschaften (Unterstützungskasse für die Angehörigen der Christlichen Gewerkschaften). 7. Angestellten-Pensionskasse des Zentralverbandes christlicher Fabrik- und Transportarbeiter Deutschlands. 8. Unterstützungskasse des Zentralverbandes der christlichen Bauarbeiter Deutschlands. 9. Rentenzuschußkasse für die Beamten des Christlichen Metallarbeiterverbandes Deutschlands. 10. Pensionszuschußkasse des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutschlands. 11. Versorgungskasse des Zentralverbands christlicher Textilarbeiter Deutschlands. 12. Ruhegehaltskasse für die Angestellten des Gewerkschaftsbundes der Angestellten (GdA). 13. Pensionskasse der Beamten (Sekretäre) der Gewerkschaft deutscher Eisenbahner e.V. 14. Unterstützungskasse der Angestellten des Gewerkvereins deutscher Metallarbeiter (HD). 15. Pensionskasse des Gewerkschaftsringes Deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände (HD) Berlin. 16. Pensionszuschußkasse für die Angestellten des Gewerkvereins der Fabrik- und Handarbeiter (HD) Berlin. 17. Fürsorgekasse für die in sozialdemokratischen Betrieben beschäftigten Personen. 18. Pensionskasse des Zentralverbandes der Angestellten. 19. Renten-, Pensions- und Sterbezuschußkasse (Rentka). 20. Pensionskasse des Volksvereins für das katholische Deutschland in Mönchengladbach.
§ 1
Folgende Versorgungseinrichtungen sind als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen aufgelöst anzusehen: 1. Unterstützungsvereinigung der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten. 2. Unterstützungsverein der im Deutschen Metallarbeiterverband tätigen Personen. 3. Unfall- und Unterstützungskasse für die im Verbande der Fabrikarbeiter Deutschlands tätigen Funktionäre. 4. Ruhegehaltskasse für die Beamten des Zentralverbandes der Angestellten (ZdA). 5. Pensionszuschußkasse des Deutschen Werkmeister-Verbandes. 6. Versorgungskasse des Gesamtverbandes Christlicher Gewerkschaften (Unterstützungskasse für die Angehörigen der Christlichen Gewerkschaften). 7. Angestellten-Pensionskasse des Zentralverbandes christlicher Fabrik- und Transportarbeiter Deutschlands. 8. Unterstützungskasse des Zentralverbandes der christlichen Bauarbeiter Deutschlands. 9. Rentenzuschußkasse für die Beamten des Christlichen Metallarbeiterverbandes Deutschlands. 10. Pensionszuschußkasse des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutschlands. 11. Versorgungskasse des Zentralverbands christlicher Textilarbeiter Deutschlands. 12. Ruhegehaltskasse für die Angestellten des Gewerkschaftsbundes der Angestellten (GdA). 13. Pensionskasse der Beamten (Sekretäre) der Gewerkschaft deutscher Eisenbahner e.V. 14. Unterstützungskasse der Angestellten des Gewerkvereins deutscher Metallarbeiter (HD). 15. Pensionskasse des Gewerkschaftsringes Deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände (HD) Berlin. 16. Pensionszuschußkasse für die Angestellten des Gewerkvereins der Fabrik- und Handarbeiter (HD) Berlin. 17. Fürsorgekasse für die in sozialdemokratischen Betrieben beschäftigten Personen. 18. Pensionskasse des Zentralverbandes der Angestellten. 19. Renten-, Pensions- und Sterbezuschußkasse (Rentka). 20. Pensionskasse des Volksvereins für das katholische Deutschland in Mönchengladbach.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.