Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15
Geordnete finanzielle Verhältnisse 1 Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller verfügt insbesondere dann nicht über geordnete finanzielle Verhältnisse, wenn: a) im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit übermässige Schulden bestehen; b) die Betreibungsregisterauszüge der letzten fünf Jahre eine oder mehrere offene Betreibungen oder Verlustscheine enthalten; c) die Betreibungsregisterauszüge der letzten fünf Jahre mehrere bezahlte Betreibungen enthalten, die gleichzeitig als ein Verstoss gegen die Rechtsordnung zu werten sind (Art. 7 Abs. 1 lit. a und b); oder d) Steuerausstände bestehen und während der letzten zwei Jahre vor Einreichung des Gesuchs eine oder mehrere Betreibungen wegen veranlagten Steuern eingeleitet wurden. 2 Offene Betreibungen, gegen die Rechtsvorschlag erhoben wurde, sind unter Vorbehalt einer offensichtlichen Uneinbringlichkeit nicht zu berücksichtigen, wenn die Gläubigerin oder der Gläubiger innert eines Jahres seit Erhebung des Rechtsvorschlages keine Bemühungen unternommen hat, den Rechtsvorschlag zu beseitigen. 3 Bei minderjährigen Personen, die ein selbständiges Einbürgerungsgesuch stellen, wird bis zur Vollendung des 16. Altersjahrs auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern oder des Elternteils, bei welchen oder bei welchem sie wohnen, abgestellt.
Art. 15
Geordnete finanzielle Verhältnisse 1 Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller verfügt insbesondere dann nicht über geordnete finanzielle Verhältnisse, wenn: a) im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit übermässige Schulden bestehen; b) die Betreibungsregisterauszüge der letzten fünf Jahre eine oder mehrere offene Betreibungen oder Verlustscheine enthalten; c) die Betreibungsregisterauszüge der letzten fünf Jahre mehrere bezahlte Betreibungen enthalten, die gleichzeitig als ein Verstoss gegen die Rechtsordnung zu werten sind (Art. 7 Abs. 1 lit. a und b); oder d) Steuerausstände bestehen und während der letzten zwei Jahre vor Einreichung des Gesuchs eine oder mehrere Betreibungen wegen veranlagten Steuern eingeleitet wurden. 2 Offene Betreibungen, gegen die Rechtsvorschlag erhoben wurde, sind unter Vorbehalt einer offensichtlichen Uneinbringlichkeit nicht zu berücksichtigen, wenn die Gläubigerin oder der Gläubiger innert eines Jahres seit Erhebung des Rechtsvorschlages keine Bemühungen unternommen hat, den Rechtsvorschlag zu beseitigen. 3 Bei minderjährigen Personen, die ein selbständiges Einbürgerungsgesuch stellen, wird bis zur Vollendung des 16. Altersjahrs auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern oder des Elternteils, bei welchen oder bei welchem sie wohnen, abgestellt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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