Propose a change

Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 20

Abweichung von materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen 1 Die zuständige Behörde berücksichtigt die persönlichen Fähigkeiten und Verhältnisse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers bei der Beurteilung der einzelnen materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen angemessen. 2 Eine Abweichung von den Voraussetzungen ist möglich, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller diese nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen kann aufgrund: a) einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung; b) einer schweren oder lang andauernden Krankheit; c) einer ausgeprägten Lese-, Lern- oder Schreibschwäche; d) einer Sozialhilfeabhängigkeit als Folge einer erstmaligen formalen Bildung in der Schweiz, sofern die Sozialhilfeabhängigkeit nicht durch persönliches Verhalten herbeigeführt wurde und sofern die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hat; e) anderer gewichtiger persönlicher Umstände, so namentlich wegen Erwerbsarmut oder der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben, wenn die Einbürgerung dadurch unangemessen lang verunmöglicht wird und damit eine besondere Härte einhergeht. 3. Einbürgerungsverfahren

Your change, as a redline

Art. 20

Abweichung von materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen 1 Die zuständige Behörde berücksichtigt die persönlichen Fähigkeiten und Verhältnisse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers bei der Beurteilung der einzelnen materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen angemessen. 2 Eine Abweichung von den Voraussetzungen ist möglich, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller diese nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen kann aufgrund: a) einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung; b) einer schweren oder lang andauernden Krankheit; c) einer ausgeprägten Lese-, Lern- oder Schreibschwäche; d) einer Sozialhilfeabhängigkeit als Folge einer erstmaligen formalen Bildung in der Schweiz, sofern die Sozialhilfeabhängigkeit nicht durch persönliches Verhalten herbeigeführt wurde und sofern die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hat; e) anderer gewichtiger persönlicher Umstände, so namentlich wegen Erwerbsarmut oder der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben, wenn die Einbürgerung dadurch unangemessen lang verunmöglicht wird und damit eine besondere Härte einhergeht. 3. Einbürgerungsverfahren

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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