Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31
2. Schutz der Privatsphäre 1 Die kantonalen und kommunalen Behörden sowie die Stimmberechtigten der Bürgergemeindeversammlung haben die Privatsphäre der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers zu achten. 2 Den Stimmberechtigten dürfen folgende Daten der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers sowie der in das Einbürgerungsgesuch miteinbezogenen Personen bekannt gegeben werden: a) Vorname und Name sowie Geburtsdatum und Geburtsort; b) Staatsangehörigkeit; c) Wohnadresse; d) Wohnsitzdauer in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde; e) schulischer und beruflicher Lebenslauf sowie Familienstand; f) Feststellung und Begründung der Eignung oder der fehlenden Eignung. 3 Besonders schützenswerte Personendaten sowie detaillierte Informationen über die Lebensverhältnisse dürfen den Stimmberechtigten der Bürgergemeindeversammlung nicht bekannt gegeben werden.
Art. 31
2. Schutz der Privatsphäre 1 Die kantonalen und kommunalen Behörden sowie die Stimmberechtigten der Bürgergemeindeversammlung haben die Privatsphäre der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers zu achten. 2 Den Stimmberechtigten dürfen folgende Daten der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers sowie der in das Einbürgerungsgesuch miteinbezogenen Personen bekannt gegeben werden: a) Vorname und Name sowie Geburtsdatum und Geburtsort; b) Staatsangehörigkeit; c) Wohnadresse; d) Wohnsitzdauer in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde; e) schulischer und beruflicher Lebenslauf sowie Familienstand; f) Feststellung und Begründung der Eignung oder der fehlenden Eignung. 3 Besonders schützenswerte Personendaten sowie detaillierte Informationen über die Lebensverhältnisse dürfen den Stimmberechtigten der Bürgergemeindeversammlung nicht bekannt gegeben werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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