Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Lungerersee
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13
Statistik 1 Jede patentinhabende Person ist zur wahrheitsgetreuen Führung der Fangstatistik verpflichtet. Die Einwohnergemeinde Lungern bestimmt, wo bzw. wie die Fangstatistik abgegeben werden kann. * 2 Für die Fangstatistik in Papierform wird eine Kaution erhoben. Die Kaution wird bei fristgerechter Abgabe der Statistik zurückerstattet. Bei Tages-, Wochen- und Monatspatenten verfällt die Rückerstattung ein halbes Jahr nach Ablauf der Gültigkeit des entsprechenden Patents. Bei Jahrespatenten verfällt die Rückerstattung am 31. Januar des Folgejahres. * 3 Die behändigten Fische müssen sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber oder Filzstift unabänderlich in die Statistik in Papierform eingetragen oder in der elektronischen Statistik erfasst werden, das heisst, bevor weitergefischt wird und bevor der Fangort verlassen wird. * 7) SR 923.0 und 923.01 Art. 13a * Administrativmassnahmen 1 Bei leichten Verstössen gegen die Fischereigesetzgebung wie Missachtung der örtlichen und zeitlichen Einschränkungen, Verunreinigung von Ufer, Lagerplätzen und Gewässern, widerrechtliche Verwendung von Widerhaken, Lebendhälterung von Regenbogenforellen, Nichteintragen der behändigten Fische in die Statistik, Landen der angehakten Fische ohne Feumer oder Patenterwerb ohne Sachkunde-Nachweis können die Kontrollorgane eine Verwarnung aussprechen und eine Behandlungsgebühr von Fr. 100.– erheben. *
Art. 13
Statistik 1 Jede patentinhabende Person ist zur wahrheitsgetreuen Führung der Fangstatistik verpflichtet. Die Einwohnergemeinde Lungern bestimmt, wo bzw. wie die Fangstatistik abgegeben werden kann. * 2 Für die Fangstatistik in Papierform wird eine Kaution erhoben. Die Kaution wird bei fristgerechter Abgabe der Statistik zurückerstattet. Bei Tages-, Wochen- und Monatspatenten verfällt die Rückerstattung ein halbes Jahr nach Ablauf der Gültigkeit des entsprechenden Patents. Bei Jahrespatenten verfällt die Rückerstattung am 31. Januar des Folgejahres. * 3 Die behändigten Fische müssen sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber oder Filzstift unabänderlich in die Statistik in Papierform eingetragen oder in der elektronischen Statistik erfasst werden, das heisst, bevor weitergefischt wird und bevor der Fangort verlassen wird. * 7) SR 923.0 und 923.01 Art. 13a * Administrativmassnahmen 1 Bei leichten Verstössen gegen die Fischereigesetzgebung wie Missachtung der örtlichen und zeitlichen Einschränkungen, Verunreinigung von Ufer, Lagerplätzen und Gewässern, widerrechtliche Verwendung von Widerhaken, Lebendhälterung von Regenbogenforellen, Nichteintragen der behändigten Fische in die Statistik, Landen der angehakten Fische ohne Feumer oder Patenterwerb ohne Sachkunde-Nachweis können die Kontrollorgane eine Verwarnung aussprechen und eine Behandlungsgebühr von Fr. 100.– erheben. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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