Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen
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Change 1
§ 11 Schriftliche Abschlussprüfung
(1) Zur schriftlichen Abschlussprüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses gehören: 1. eine 135-minütige Klausur im Fach Deutsch, 2. eine 135-minütige Klausur im Fach Mathematik und 3. eine 135-minütige Klausur im Fach Englisch oder im Fach Gemeinschaftskunde. (2) Zur schriftlichen Abschlussprüfung zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses/Realschulabschlusses gehören: 1. eine 180-minütige Klausur im Fach Deutsch, 2. eine 180-minütige Klausur im Fach Englisch, 3. eine 180-minütige Klausur im Fach Mathematik und 4. eine 180-minütige Klausur im Fach Gemeinschaftskunde. (3) Zur schriftlichen Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachschulreife gehören: 1. eine 180-minütige Klausur im Fach Deutsch, 2. eine 180-minütige Klausur im Fach Englisch, 3. eine 180-minütige Klausur im Fach Mathematik und 4. eine 120-minütige Klausur, und zwar a) in der Fachrichtung Sozialpädagogik im Fach Pädagogik, b) in der Fachrichtung Technik im Fach Physik, c) in der Fachrichtung Wirtschaft im Fach Wirtschaftslehre mit Rechnungswesen. (4) Zur schriftlichen Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife gehören: 1. eine 240-minütige Klausur im Fach Deutsch, 2. eine 180-minütige Klausur im Fach Englisch, 3. eine 180-minütige Klausur im Fach Mathematik und 4. eine 180-minütige Klausur, und zwar a) in der Fachrichtung Sozialpädagogik im Fach Pädagogik und Psychologie, b) in der Fachrichtung Technik im Fach Physik, c) in der Fachrichtung Wirtschaft im Fach Betriebs- und Volkswirtschaftslehre. (5) Die Bearbeitungszeiten nach den vorstehenden Absätzen umfassen Einlesezeiten. (6) Für Abschlüsse in den weiteren Fachrichtungen nach § 1 Nummer 3 Buchstabe d und Nummer 4 Buchstabe d werden die Fächer der schriftlichen Abschlussprüfung und die Prüfungsdauer von den Schulaufsichtsbehörden der Länder festgelegt.
§ 11 Schriftliche Abschlussprüfung
(1) Zur schriftlichen Abschlussprüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses gehören: 1. eine 135-minütige Klausur im Fach Deutsch, 2. eine 135-minütige Klausur im Fach Mathematik und 3. eine 135-minütige Klausur im Fach Englisch oder im Fach Gemeinschaftskunde. (2) Zur schriftlichen Abschlussprüfung zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses/Realschulabschlusses gehören: 1. eine 180-minütige Klausur im Fach Deutsch, 2. eine 180-minütige Klausur im Fach Englisch, 3. eine 180-minütige Klausur im Fach Mathematik und 4. eine 180-minütige Klausur im Fach Gemeinschaftskunde. (3) Zur schriftlichen Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachschulreife gehören: 1. eine 180-minütige Klausur im Fach Deutsch, 2. eine 180-minütige Klausur im Fach Englisch, 3. eine 180-minütige Klausur im Fach Mathematik und 4. eine 120-minütige Klausur, und zwar a) in der Fachrichtung Sozialpädagogik im Fach Pädagogik, b) in der Fachrichtung Technik im Fach Physik, c) in der Fachrichtung Wirtschaft im Fach Wirtschaftslehre mit Rechnungswesen. (4) Zur schriftlichen Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife gehören: 1. eine 240-minütige Klausur im Fach Deutsch, 2. eine 180-minütige Klausur im Fach Englisch, 3. eine 180-minütige Klausur im Fach Mathematik und 4. eine 180-minütige Klausur, und zwar a) in der Fachrichtung Sozialpädagogik im Fach Pädagogik und Psychologie, b) in der Fachrichtung Technik im Fach Physik, c) in der Fachrichtung Wirtschaft im Fach Betriebs- und Volkswirtschaftslehre. (5) Die Bearbeitungszeiten nach den vorstehenden Absätzen umfassen Einlesezeiten. (6) Für Abschlüsse in den weiteren Fachrichtungen nach § 1 Nummer 3 Buchstabe d und Nummer 4 Buchstabe d werden die Fächer der schriftlichen Abschlussprüfung und die Prüfungsdauer von den Schulaufsichtsbehörden der Länder festgelegt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.