831.1001 Gewährung einer Altersbeihilfe an betagte Einwohner beider Geschlechter Gemeindebeschluss vom 1. September 19291 Die Stadt Zürich gewährt betagten Einwohnern beider Geschlechter aus öffentlichen Mitteln eine Altersbeihilfe. Die Verordnung hierüber erlässt der Grosse Stadtrat2.3 1 BS 1, 699. 2 Heute Gemeinderat. 3 Vgl. Verordnung über den Vollzug des Gesetzes über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Gewährung von Gemeindezuschüssen.
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Gewährung einer Altersbeihilfe an betagte Einwohner beider Geschlechter
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