Propose a change

Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofverordnung)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15 <strong>*</strong> Ruhefrist

1 Alle Gräber unterliegen mindestens einer 20‑jährigen Ruhefrist. 2 Die gesetzliche Ruhefrist wird durch das nachträgliche Beisetzen von zusätzlichen Urnen in bestehende Gräber (bis spätestens 15 Jahre nach Graberöffnung) nicht beeinflusst. Die Hinterbliebenen haben diese Regelung mit der Unterzeichnung einer Erklärung beim Bestattungsamt anzuerkennen. 3 Nach Ablauf der Ruhefrist gemäss Abs. 1 kann die zuständige Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt die Begrünung von Grabfelder anordnen. 4 Die Begrünung wird den Angehörigen, sofern diese noch auffindbar sind, vom Bestattungsamt schriftlich mitgeteilt. 5 Anlässlich einer Begrünung bleiben die vorhandenen Grabsteine bis zur Grabräumung bestehen und dürfen bis dahin nicht entfernt werden, vorbehältlich Art. 20.

Your change, as a redline

Art. 15 <strong>*</strong> Ruhefrist

1 Alle Gräber unterliegen mindestens einer 20‑jährigen Ruhefrist. 2 Die gesetzliche Ruhefrist wird durch das nachträgliche Beisetzen von zusätzlichen Urnen in bestehende Gräber (bis spätestens 15 Jahre nach Graberöffnung) nicht beeinflusst. Die Hinterbliebenen haben diese Regelung mit der Unterzeichnung einer Erklärung beim Bestattungsamt anzuerkennen. 3 Nach Ablauf der Ruhefrist gemäss Abs. 1 kann die zuständige Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt die Begrünung von Grabfelder anordnen. 4 Die Begrünung wird den Angehörigen, sofern diese noch auffindbar sind, vom Bestattungsamt schriftlich mitgeteilt. 5 Anlässlich einer Begrünung bleiben die vorhandenen Grabsteine bis zur Grabräumung bestehen und dürfen bis dahin nicht entfernt werden, vorbehältlich Art. 20.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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