Propose a change

Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofverordnung)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16 <strong>*</strong> Räumung von Grabfeldern

1 Nach Ablauf der Ruhefrist kann die zuständige Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt die Räumung von Grabfeldern anordnen. 2 Die Aufhebung der Gräber wird im kantonalen Amtsblatt und auf den betreffenden Friedhöfen unter Ansetzung einer Räumungsfrist publiziert. Die Angehörigen, sofern diese noch auffindbar sind, werden vom Bestattungsamt über die Räumung unter Fristansetzung schriftlich informiert. 3 Innerhalb der angesetzten Frist haben die Hinterlassenen die vorhandenen Grabsteine und Pflanzen zu beseitigen. Wird die angesetzte Frist nicht benützt, ordnet die zuständige Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt die Räumung der Gräber an. 4 Die zuständige Abteilung kann in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt die Frist verlängern, wenn dies im Interesse eines besseren Gesamtbildes der Friedhofanlage steht. 5 Die Beschriftungen bei Gemeinschaftsgräbern werden nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (Art. 15) ohne Vorankündigung durch das Bestattungsamt entfernt.

Your change, as a redline

Art. 16 <strong>*</strong> Räumung von Grabfeldern

1 Nach Ablauf der Ruhefrist kann die zuständige Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt die Räumung von Grabfeldern anordnen. 2 Die Aufhebung der Gräber wird im kantonalen Amtsblatt und auf den betreffenden Friedhöfen unter Ansetzung einer Räumungsfrist publiziert. Die Angehörigen, sofern diese noch auffindbar sind, werden vom Bestattungsamt über die Räumung unter Fristansetzung schriftlich informiert. 3 Innerhalb der angesetzten Frist haben die Hinterlassenen die vorhandenen Grabsteine und Pflanzen zu beseitigen. Wird die angesetzte Frist nicht benützt, ordnet die zuständige Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt die Räumung der Gräber an. 4 Die zuständige Abteilung kann in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt die Frist verlängern, wenn dies im Interesse eines besseren Gesamtbildes der Friedhofanlage steht. 5 Die Beschriftungen bei Gemeinschaftsgräbern werden nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (Art. 15) ohne Vorankündigung durch das Bestattungsamt entfernt.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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