Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofverordnung)
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Change 1
Art. 21 Masse der Grabmäler
1 Die Grabmäler haben folgende Masse einzuhalten: a) Stehende Grabmäler (Max. Höhe / Max. Breite / Min. Dicke): 1. Kat. E, Erdgrab: 120 cm / 55 cm / 15 cm 2. Kat. U, Urnengrab: 90 cm / 50 cm / 12 cm 3. Kat. K, Kindergrab: 80 cm / 40 cm / 10 cm 4. Die Höhenmasse gelten ab Oberkante Grabeinfassung. Bei allen stehenden Grabmälern darf die maximale Höhe nicht um mehr als 20 cm unterschritten werden, die Mindestdicke nicht um mehr als 15 cm überschritten werden 5. Im Interesse eines harmonischen Gesamtbildes sollten hohe Steine eher schmal, niedrige Steine eher breit gehalten werden. Bei der Wahl der Masse ist auf die Anlage des betreffenden Gräberfeldes gebührend Rücksicht zu nehmen 6. Bei konisch laufenden Steinen gilt das Mass zwischen unterer und oberer Breite b) Liegende Grabmäler (Grabplatten): 1. Grabplatten sind nicht auf allen Friedhöfen gestattet, massgebend sind die Angaben im Anhang 1 2. Die liegenden Grabmäler dürfen den Erdboden (Oberkante Grabeinfassung) um höchstens 15 cm überragen 3. Die Höhenmasse gelten inklusive Sockel. Dieser darf höchstens 10 cm sichtbar sein
Art. 21 Masse der Grabmäler
1 Die Grabmäler haben folgende Masse einzuhalten: a) Stehende Grabmäler (Max. Höhe / Max. Breite / Min. Dicke): 1. Kat. E, Erdgrab: 120 cm / 55 cm / 15 cm 2. Kat. U, Urnengrab: 90 cm / 50 cm / 12 cm 3. Kat. K, Kindergrab: 80 cm / 40 cm / 10 cm 4. Die Höhenmasse gelten ab Oberkante Grabeinfassung. Bei allen stehenden Grabmälern darf die maximale Höhe nicht um mehr als 20 cm unterschritten werden, die Mindestdicke nicht um mehr als 15 cm überschritten werden 5. Im Interesse eines harmonischen Gesamtbildes sollten hohe Steine eher schmal, niedrige Steine eher breit gehalten werden. Bei der Wahl der Masse ist auf die Anlage des betreffenden Gräberfeldes gebührend Rücksicht zu nehmen 6. Bei konisch laufenden Steinen gilt das Mass zwischen unterer und oberer Breite b) Liegende Grabmäler (Grabplatten): 1. Grabplatten sind nicht auf allen Friedhöfen gestattet, massgebend sind die Angaben im Anhang 1 2. Die liegenden Grabmäler dürfen den Erdboden (Oberkante Grabeinfassung) um höchstens 15 cm überragen 3. Die Höhenmasse gelten inklusive Sockel. Dieser darf höchstens 10 cm sichtbar sein
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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