Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 25 Setzen der Grabmäler
1 Das Setzen der Grabmäler darf frühestens 9 Monate nach der Beerdigung erfolgen. Bei Urnengräbern entfällt diese Wartezeit. 2 Die Grabmäler müssen auf eine ihrer Grösse und ihrem Gewicht angepasste, massive Unterlagsplatte gestellt und mit dieser fachgerecht verbunden werden. Die Unterlagsplatte muss mindestens 6 cm dick sein und vorne und hinten einen Vorsprung von mindestens 5 cm aufweisen. 3 Das Versetzen der Grabmäler hat fachmännisch zu erfolgen. Beschädigungen, die beim Versetzen der Grabmäler an andern Gräbern und Denkmälern sowie an den Friedhofanlagen und ‑einrichtungen entstehen, gehen zulasten der betreffenden Verursacher. 4 An Vortagen vor gesetzlichen Feiertagen und am Samstagnachmittag, ferner bei nassem und gefrorenem Boden, dürfen weder Grabmäler versetzt noch Reparaturarbeiten ausgeführt werden.
Art. 25 Setzen der Grabmäler
1 Das Setzen der Grabmäler darf frühestens 9 Monate nach der Beerdigung erfolgen. Bei Urnengräbern entfällt diese Wartezeit. 2 Die Grabmäler müssen auf eine ihrer Grösse und ihrem Gewicht angepasste, massive Unterlagsplatte gestellt und mit dieser fachgerecht verbunden werden. Die Unterlagsplatte muss mindestens 6 cm dick sein und vorne und hinten einen Vorsprung von mindestens 5 cm aufweisen. 3 Das Versetzen der Grabmäler hat fachmännisch zu erfolgen. Beschädigungen, die beim Versetzen der Grabmäler an andern Gräbern und Denkmälern sowie an den Friedhofanlagen und ‑einrichtungen entstehen, gehen zulasten der betreffenden Verursacher. 4 An Vortagen vor gesetzlichen Feiertagen und am Samstagnachmittag, ferner bei nassem und gefrorenem Boden, dürfen weder Grabmäler versetzt noch Reparaturarbeiten ausgeführt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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