Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) Gemeinderatsbeschluss
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
1 Die UVZ versichert die städtischen Arbeitnehmenden und Behördenmitglieder sowie das Personal weiterer ihr angeschlossener Unternehmen gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten, soweit dafür nicht im Rahmen des Bundesgesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) die SUVA zuständig ist. 2 Die UVZ führt die Unfallkasse der Stadt Zürich (UK), die das städtische Personal bis zum Inkrafttreten des UVG gegen Unfälle und Berufskrankheiten versicherte. 3 Die UK erledigt die vor dem 1. Januar 1984 eingetretenen Schadensfälle ihrer Mitglieder sinngemäss nach Massgabe von Art. 76–91 der Statuten der Versicherungskasse der Stadt Zürich vom 23. Juni 1948. 4 Die von der UK ausgerichteten Renten werden der Teuerung in gleicher Weise angepasst wie diejenigen der UVZ. 5 Reserven, die über die versicherungstechnisch notwendigen hinausgehen, können der allgemeinen Reserve der UVZ zugeteilt werden.
Art. 2
1 Die UVZ versichert die städtischen Arbeitnehmenden und Behördenmitglieder sowie das Personal weiterer ihr angeschlossener Unternehmen gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten, soweit dafür nicht im Rahmen des Bundesgesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) die SUVA zuständig ist. 2 Die UVZ führt die Unfallkasse der Stadt Zürich (UK), die das städtische Personal bis zum Inkrafttreten des UVG gegen Unfälle und Berufskrankheiten versicherte. 3 Die UK erledigt die vor dem 1. Januar 1984 eingetretenen Schadensfälle ihrer Mitglieder sinngemäss nach Massgabe von Art. 76–91 der Statuten der Versicherungskasse der Stadt Zürich vom 23. Juni 1948. 4 Die von der UK ausgerichteten Renten werden der Teuerung in gleicher Weise angepasst wie diejenigen der UVZ. 5 Reserven, die über die versicherungstechnisch notwendigen hinausgehen, können der allgemeinen Reserve der UVZ zugeteilt werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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