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Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) Gemeinderatsbeschluss

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Die Direktorin oder der Direktor ist insbesondere zuständig für: 1. die operative Führung der UVZ und der UK sowie deren Vertretung gegen aussen; 2. eine einwandfreie, den gesetzlichen Vorgaben und den Aufgaben der UVZ entsprechende und wirtschaftliche Betriebsführung; b. Funktion und Aufgaben Direktion 4Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ)177.271 3. die Erledigung der Schadensfälle nach den gesetzlichen Bestimmungen; 4. die Koordination mit der Stadtverwaltung; 5. den Abschluss von Leistungsvereinbarungen und den vertragskonformen Vollzug nach deren Genehmigung; 6. die Vorbereitung der Verwaltungsratssitzungen, die Antragstellung an den Verwaltungsrat und den Vollzug seiner Beschlüsse und Anordnungen; 7. die Anstellung der Angestellten der UVZ und die Einhaltung der Personalerlasse; und 8. alle übrigen Aufgaben, die gemäss dieser Verordnung oder dem Organisationsreglement nicht einem andern Organ übertragen sind.

Your change, as a redline

Art. 7

Die Direktorin oder der Direktor ist insbesondere zuständig für: 1. die operative Führung der UVZ und der UK sowie deren Vertretung gegen aussen; 2. eine einwandfreie, den gesetzlichen Vorgaben und den Aufgaben der UVZ entsprechende und wirtschaftliche Betriebsführung; b. Funktion und Aufgaben Direktion 4Verordnung über die Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ)177.271 3. die Erledigung der Schadensfälle nach den gesetzlichen Bestimmungen; 4. die Koordination mit der Stadtverwaltung; 5. den Abschluss von Leistungsvereinbarungen und den vertragskonformen Vollzug nach deren Genehmigung; 6. die Vorbereitung der Verwaltungsratssitzungen, die Antragstellung an den Verwaltungsrat und den Vollzug seiner Beschlüsse und Anordnungen; 7. die Anstellung der Angestellten der UVZ und die Einhaltung der Personalerlasse; und 8. alle übrigen Aufgaben, die gemäss dieser Verordnung oder dem Organisationsreglement nicht einem andern Organ übertragen sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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