Propose a change

Verwaltungsgerichtsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses

Ausstand a. Gründe 1 Richter1) und Gerichtsschreiber treten in Ausstand, wenn sie: a) selbst, Personen, die mit ihnen verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen, ihre Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie, Personen, sofern deren Ehegatten oder eingetragene Partner Geschwister sind, ihre Pflege- oder Stiefeltern oder ihre Pflege- und Stiefkinder an der Angelegenheit persönlich beteiligt sind; b) Vertreter, Beauftragte, Angestellte oder Organe einer an der Angelegenheit beteiligten Person sind oder in der Sache Auftrag erteilt haben; c) als öffentlich-rechtlicher Angestellter, Richter oder Gerichtsschreiber in einer anderen Instanz in der gleichen Sache bereits mitgewirkt haben; d) aus anderen Gründen befangen erscheinen. 2 Nicht als Ausstandsgrund gilt die Mitwirkung von Richtern und Gerichtsschreibern im summarischen Verfahren für ein nachfolgendes ordentliches Verfahren.

Your change, as a redline

Art. 4 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses

Ausstand a. Gründe 1 Richter1) und Gerichtsschreiber treten in Ausstand, wenn sie: a) selbst, Personen, die mit ihnen verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen, ihre Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie, Personen, sofern deren Ehegatten oder eingetragene Partner Geschwister sind, ihre Pflege- oder Stiefeltern oder ihre Pflege- und Stiefkinder an der Angelegenheit persönlich beteiligt sind; b) Vertreter, Beauftragte, Angestellte oder Organe einer an der Angelegenheit beteiligten Person sind oder in der Sache Auftrag erteilt haben; c) als öffentlich-rechtlicher Angestellter, Richter oder Gerichtsschreiber in einer anderen Instanz in der gleichen Sache bereits mitgewirkt haben; d) aus anderen Gründen befangen erscheinen. 2 Nicht als Ausstandsgrund gilt die Mitwirkung von Richtern und Gerichtsschreibern im summarischen Verfahren für ein nachfolgendes ordentliches Verfahren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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