Verwaltungsgerichtsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 44 IX. Kosten
Amtliche Kosten a. Allgemeines 1 Die Partei, welche mit ihren Begehren ganz oder teilweise unterliegt, hat die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. 2 Die Kosten für Augenscheine, Zeugenbefragungen, Expertisen usw. werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zu den Gerichtsgebühren hinzugerechnet. 3 Kosten, die ein Beteiligter durch Trölerei oder anderes ungehöriges Verhalten oder durch Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften veranlasst, gehen zu seinen Lasten. Ferner hat jeder Beteiligte die Kosten zu übernehmen, die durch nachträgliches Vorbringen von Begehren, Tatsachen oder Beweismitteln entstehen, deren rechtzeitige Geltendmachung ihm möglich und zumutbar gewesen wäre. 4 Mehrere für die gleiche Amtshandlung Gebührenpflichtige haften solidarisch, soweit das Gericht nichts anderes verfügt. 5 Wer die Begründung eines Entscheids verlangt, hat unabhängig eines Obsiegens oder Unterliegens die Begründungskosten zu tragen. * 6 Von Gemeinwesen werden in der Regel keine amtlichen Kosten erhoben. *
Art. 44 IX. Kosten
Amtliche Kosten a. Allgemeines 1 Die Partei, welche mit ihren Begehren ganz oder teilweise unterliegt, hat die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. 2 Die Kosten für Augenscheine, Zeugenbefragungen, Expertisen usw. werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zu den Gerichtsgebühren hinzugerechnet. 3 Kosten, die ein Beteiligter durch Trölerei oder anderes ungehöriges Verhalten oder durch Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften veranlasst, gehen zu seinen Lasten. Ferner hat jeder Beteiligte die Kosten zu übernehmen, die durch nachträgliches Vorbringen von Begehren, Tatsachen oder Beweismitteln entstehen, deren rechtzeitige Geltendmachung ihm möglich und zumutbar gewesen wäre. 4 Mehrere für die gleiche Amtshandlung Gebührenpflichtige haften solidarisch, soweit das Gericht nichts anderes verfügt. 5 Wer die Begründung eines Entscheids verlangt, hat unabhängig eines Obsiegens oder Unterliegens die Begründungskosten zu tragen. * 6 Von Gemeinwesen werden in der Regel keine amtlichen Kosten erhoben. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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