Art. 1
1 Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.51-1 veröffentlichten Vereinbarung vom 13. Dezember 2006 zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung bei. 2 Die Änderung vom 5. November 2025 der Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura zur Errichtung der interjurassischen Kommission für die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung (IKOLAB)3) wird genehmigt. *