StRB Nr. 78.19 betreffend Personal: Stadtschulen, Funktionszulage für die Bereichsleitung Integrative Sonderschulung; Festsetzung vom 19. Februar 2019 Der Stadtrat nimmt vom Bericht des Präsidialdepartements Kenntnis und beschliesst: 1. Die Funktionszulage für die Bereichsleitung Integrative Sonderschulung an der Heilpädagogischen Schule Zug wird ab Schuljahr 2018/19 auf CHF 6'000 pro Jahr festgesetzt. 2. Das Rektorat der Stadtschulen wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gegeben und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen.
Law
Funktionszulage für die Bereichsleitung Integrative Sonderschulung
Zug · 1.7.2-1.1.7 · communal act
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