Propose a change

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18abis Personalverleih

1 Die IV-Stelle kann einen nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 zugelassenen oder aufgrund seiner gemeinnützigen Tätigkeit von der Bewilligungspflicht befreiten Personalverleiher beiziehen, um der versicherten Person den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. 2 Der Personalverleiher muss über spezialisiertes Fachwissen bezüglich der Vermittlung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen verfügen. 3 Die Versicherung entschädigt dem Personalverleiher: a. die von ihm erbrachten Leistungen gemäss Leistungsvereinbarung; b. die durch den Gesundheitszustand der versicherten Person bedingten Mehrkosten für die Beiträge an die berufliche Vorsorge und für die Krankentaggeldprämien. 4 Der Bundesrat legt die Modalitäten und den Höchstbetrag der Entschädigung fest. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Weiterentwicklung der IV), in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 705; BBl 2017 2535). SR 823.11

Your change, as a redline

Art. 18abis Personalverleih

1 Die IV-Stelle kann einen nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 zugelassenen oder aufgrund seiner gemeinnützigen Tätigkeit von der Bewilligungspflicht befreiten Personalverleiher beiziehen, um der versicherten Person den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. 2 Der Personalverleiher muss über spezialisiertes Fachwissen bezüglich der Vermittlung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen verfügen. 3 Die Versicherung entschädigt dem Personalverleiher: a. die von ihm erbrachten Leistungen gemäss Leistungsvereinbarung; b. die durch den Gesundheitszustand der versicherten Person bedingten Mehrkosten für die Beiträge an die berufliche Vorsorge und für die Krankentaggeldprämien. 4 Der Bundesrat legt die Modalitäten und den Höchstbetrag der Entschädigung fest. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Weiterentwicklung der IV), in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 705; BBl 2017 2535). SR 823.11

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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