Propose a change

Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18

Grundsätze 1 Die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung verfolgen das Ziel, die Vermittlungsfähigkeit von Stellensuchenden zu verbessern und ihre Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. 2 Sie werden gemäss denselben Kriterien und Bedingungen bewilligt wie die im AVIG vorgesehenen arbeitsmarktlichen Massnahmen, sofern keine gegenteiligen Bestimmungen vorliegen. 3 Sie sind subsidiär zu den Leistungen der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung und zu den in anderen diesbezüglichen Bundesgesetzgebungen vorgesehenen Leistungen. In Ausnahmefällen können sie zusammen mit einer Bundesmassnahme bewilligt werden. 4 Es besteht kein Anspruch auf ergänzende kantonale Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Sie werden je nach den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln sowie je nach den Bedürfnissen der Stellensuchenden und des Arbeitsmarktes organisiert. Die Massnahmen werden unverzüglich abgebrochen, wenn die betreffenden Weisungen nicht eingehalten werden. 5 Die Dienststelle ist für den Vollzug der Bestimmungen über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung zuständig.

Your change, as a redline

Art. 18

Grundsätze 1 Die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung verfolgen das Ziel, die Vermittlungsfähigkeit von Stellensuchenden zu verbessern und ihre Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. 2 Sie werden gemäss denselben Kriterien und Bedingungen bewilligt wie die im AVIG vorgesehenen arbeitsmarktlichen Massnahmen, sofern keine gegenteiligen Bestimmungen vorliegen. 3 Sie sind subsidiär zu den Leistungen der eidgenössischen Arbeitslosenversicherung und zu den in anderen diesbezüglichen Bundesgesetzgebungen vorgesehenen Leistungen. In Ausnahmefällen können sie zusammen mit einer Bundesmassnahme bewilligt werden. 4 Es besteht kein Anspruch auf ergänzende kantonale Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Sie werden je nach den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln sowie je nach den Bedürfnissen der Stellensuchenden und des Arbeitsmarktes organisiert. Die Massnahmen werden unverzüglich abgebrochen, wenn die betreffenden Weisungen nicht eingehalten werden. 5 Die Dienststelle ist für den Vollzug der Bestimmungen über die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung zuständig.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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