Propose a change

Verordnung über die Anwohnerbevorzugung mittels Parkkarten (Parkkartenverordnung, PKV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

1 Das zeitlich unbeschränkte Parkieren kann in städtischen Quartieren unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften über Parkierungsbeschränkungen auf bestimmte Kategorien von Berechtigten beschränkt werden. 2 Die Privilegierung von Berechtigten ist möglich auf Verkehrsflächen mit Parkscheibenpflicht a ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung (Blaue Zone) gemäss Art. 48 Abs. 2 Buchstabe a der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV)4,und b mit der zusätzlichen Anzeige einer Beschränkung der Parkierzeit gemäss Art. 48 Abs. 2 Buchstabe b SSV. 1 Mit Revisionen vom 11.3.2015 (GRB Nr. 137, in Kraft per 1.5.2015, mit Ausserkraftsetzung ein Jahr nach Inkraftsetzung), 9.3.2016 (GRB Nr. 147, definitive Inkraftsetzung per 1.5.2016), 12.8.2020 (GRB Nr. 576, in Kraft seit 1.10.2020) sowie 30.3.2021 (GRB Nr. 203, in Kraft seit 1.7.2021) 2 SSG 101.1 3 SSG 552.04 4 741.21 Zweck Grundsatz 2 552.05 3 Berechtigte erhalten eine gebührenpflichtige Parkierbewilligung (Zonenparkkarte), die zum zeitlich unbeschränkten Parkieren (gesteigerter Gemeingebrauch) von leichten Motorwagen in der entsprechenden Parkkartenzone berechtigt, die mit einer Zusatztafel «Mit Parkkarte unbeschränkt» speziell signalisiert ist.1 3a Mit der Parkierbewilligung kann zusätzlich auf den Parkplätzen der städtischen Schulanlagen in der entsprechenden Parkkartenzone a von Montag bis Freitag von 17.30 bis 07.00 Uhr sowie b am Samstag und Sonntag inklusive gesetzliche Feiertage parkiert werden.2 4 Wenn und solange Arbeiten ausgeführt werden, welche den wiederholten Zugang zum Fahrzeug bedingen, sind Inhaberinnen und Inhaber von Parkierbewilligungen nach Art. 5 Abs. 1 Bst. c zudem berechtigt, ihr Fahrzeug im Perimeter der Fussgänger- und Begegnungszone Innenstadt zu parkieren. Rechte Dritter sind zu wahren.1

Your change, as a redline

Art. 2

1 Das zeitlich unbeschränkte Parkieren kann in städtischen Quartieren unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften über Parkierungsbeschränkungen auf bestimmte Kategorien von Berechtigten beschränkt werden. 2 Die Privilegierung von Berechtigten ist möglich auf Verkehrsflächen mit Parkscheibenpflicht a ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung (Blaue Zone) gemäss Art. 48 Abs. 2 Buchstabe a der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV)4,und b mit der zusätzlichen Anzeige einer Beschränkung der Parkierzeit gemäss Art. 48 Abs. 2 Buchstabe b SSV. 1 Mit Revisionen vom 11.3.2015 (GRB Nr. 137, in Kraft per 1.5.2015, mit Ausserkraftsetzung ein Jahr nach Inkraftsetzung), 9.3.2016 (GRB Nr. 147, definitive Inkraftsetzung per 1.5.2016), 12.8.2020 (GRB Nr. 576, in Kraft seit 1.10.2020) sowie 30.3.2021 (GRB Nr. 203, in Kraft seit 1.7.2021) 2 SSG 101.1 3 SSG 552.04 4 741.21 Zweck Grundsatz 2 552.05 3 Berechtigte erhalten eine gebührenpflichtige Parkierbewilligung (Zonenparkkarte), die zum zeitlich unbeschränkten Parkieren (gesteigerter Gemeingebrauch) von leichten Motorwagen in der entsprechenden Parkkartenzone berechtigt, die mit einer Zusatztafel «Mit Parkkarte unbeschränkt» speziell signalisiert ist.1 3a Mit der Parkierbewilligung kann zusätzlich auf den Parkplätzen der städtischen Schulanlagen in der entsprechenden Parkkartenzone a von Montag bis Freitag von 17.30 bis 07.00 Uhr sowie b am Samstag und Sonntag inklusive gesetzliche Feiertage parkiert werden.2 4 Wenn und solange Arbeiten ausgeführt werden, welche den wiederholten Zugang zum Fahrzeug bedingen, sind Inhaberinnen und Inhaber von Parkierbewilligungen nach Art. 5 Abs. 1 Bst. c zudem berechtigt, ihr Fahrzeug im Perimeter der Fussgänger- und Begegnungszone Innenstadt zu parkieren. Rechte Dritter sind zu wahren.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
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