Benutzungsreglement Schulanlagen Seite 1 von 8 Benutzungsreglement Schulanlage Vom Gemeinderat genehmigt am 30.09.2014, mit Wirkung ab 01.10.2014. Reglement Nr. 027 Version 1 Benutzungsreglement Schulanlagen Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 3 1.1 Zweck 1.2 Oberaufsicht 1.3 Wartung 2. Benützungsbewilligung 3 3. Benützungszeiten 3 4. Aufgaben und Verpflichtungen der Benützer 4 5. Schlussbestimmungen 4 5.1 Änderungen 5.2 Inkraftsetzung 6. Anhänge 1 - 3 Anhang 1 - Tarife 5 Anhang 2 - Schulhausregeln 6 Anhang 3 - Hausordnung Turnhalle 7 Benutzungsreglement Schulanlagen Seite 3 von 8 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Zweck Sämtliche Schullokale, Turnhallen, Turn- und Hartplatz (Roter-Platz) dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Der Turn- und Hartplatz (Roter-Platz) ist ausserhalb der Schulzeit öffentlich zugänglich. Sie können durch Vereine mit Bewilligung der Gemeinde und nach Absprache mit dem Hauswart ausserhalb der Schulzeit benützt werden. 1.2 Oberaufsicht Die Oberaufsicht über die Schulanlagen und Plätze liegt beim Gemeinderat bzw. beim Gemeindevorsteher. 1.3 Wartung Für die Wartung der Schulanlagen und Plätze ist der Hauswart zuständig. Die Benützer haben den Anweisungen des Hauswarts im Sinne dieses Reglements Folge zu leisten. Unter den verwendeten Bezeichnungen im Text sind jeweils sowohl Angehörige des weiblichen als auch des männlichen Geschlechtes zu verstehen. 2. Benützungsbewilligung a) Die Schulanlagen können durch Vereine mit Bewilligung der Gemeinde und nach Absprache mit dem Hauswart und der Primarschule ausserhalb der Schulzeit benützt werden. b) Gesuche um Benützung von Schulräumlichkeiten und Plätzen sind schriftlich und mindestens zwei Wochen im Voraus bei der Gemeinde einzureichen. c) Die Bewilligung wird nach Anhörung der betroffenen Stellen (Primarschule, Hauswart) von der Gemeindekanzlei erteilt. Die betroffenen Stellen (Primarschule, Hauswart, Gemeindeschulrat) erhalten jeweils eine Kopie der Bewilligung. d) Mit der Erteilung der Benützungsbewilligung unterzieht sich der Nutzer diesem Benützungsreglement. Er sorgt für die Einhaltung desselben. 3. Benützungszeiten a) Vereinsangehörige dürfen die zugeteilten Räume nur während den vereinbarten Zeiten betreten. b) Die Räumlichkeiten dürfen frühestens eine Viertelstunde vor Beginn der Übung betreten werden und müssen um 22.00 Uhr verlassen sein. Jugendgruppen dürfen die Räumlichkeiten nur in Begleitung der Leiter betreten. c) Die Benützung der Aussenanlagen sowie des Spielplatzes Turnhalle Süd ist während der Mittagszeit von 12.00 bis 13.00 Uhr und abends nach 22.00 Uhr und bis morgens um 7.00 Uhr nicht gestattet. d) Der Spielplatz Kindergarten darf nur ausserhalb der Schulzeiten benützt werden. e) An Sonn- und allgemeinen Feiertagen sowie am Samstagabend dürfen die Räume und Plätze für regelmässige Übungen nicht benützt werden. Für besondere Anlässe ist eine entsprechende Benutzungsreglement Schulanlagen Seite 4 von 8 Bewilligung erforderlich einzureichen. f) Dem Hauswart muss die Möglichkeit geboten werden, nach Abschluss des Schulbetriebes und vor Belegung der Anlage durch Vereine, eine Kontrolle sowie eine Reinigung durchzuführen. 4. Aufgaben und Verpflichtungen der Benützer a) Auf der Spielwiese darf nur mit geeigneten Sportschuhen oder barfuss gespielt werden (keine Nagel oder Stollenschuhe). b) Der Hartplatz (Roter-Platz) darf nicht mit Rollerblades, Rollbrettern, Fahrräder, Micro-Scootern oder fahrzeugähnlichen Gefährten befahren werden. c) Schuleigene Geräte dürfen nur im Einverständnis mit der Schulleitung oder dem Hauswart aus den Räumen entfernt werden. d) Die benutzten Geräte sind fachgerecht zu behandeln und nach Gebrauch an die Ihnen zugewiesenen Standorte zurückzubringen. Nichtrollbare Geräte sind zu tragen. Innengeräte dürfen im Freien nicht benützt werden. Magnesia ist in einem dafür entsprechendem Gefäss aufzubewahren. e) Das Diskus-, Hammer- und Speerwerfen sowie das Stossen von Kugeln und Steinen sind nur auf den dafür zur Verfügung gestellten Plätzen gestattet. f) Die Duscheinrichtungen und Umkleidekabinen stehen unter Aufsicht des verantwortlichen Leiters zur Verfügung. Die Verantwortlichen verlassen die Räumlichkeiten als Letzte; sie sind verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit. g) Den Anordnungen der Behörde und des Hauswartes ist ausnahmslos zu folgen. Bei groben Verstössen gegen die Benützungsvorschriften behält sich die Behörde das Recht vor, den Fehlbaren die Benutzung der Lokale und Plätze vorübergehend oder ganz zu verbieten. h) Die Turnhalle darf nur mit sauberen, nicht abfärbenden Hallenschuhen betreten werden. Für Sportstunden im Freien müssen Aussensportschuhe mitgebracht werden. i) Das Aufstellen von Vereinsmobiliar und Gerätschaften ist nur in Absprache mit dem Hauswart gestattet. Für allfällige Beschädigungen oder Diebstahl übernimmt die Behörde keine Haftung. j) Das Rauch- und Alkoholverbot auf dem Schulareal ist einzuhalten. Für Sonderveranstaltungen kann die Behörde eine Sonderbewilligung erteilen. In den Gebäuden gilt generelles Rauchverbot. Diese Strafen können bis zu CHF 500.00 angesetzt werden. Vor Ort wird auf aushängenden Schildern darauf hingewiesen. k) Es gilt ein Hundeverbot auf dem ganzen Schulareal. l) Das Abgeben von Schlüsseln an Drittpersonen ist nur mit Zustimmung der Behörde möglich. m) Die Vereinsvorstände sind gegenüber der Behörde für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. 5. Schlussbestimmungen 5.1 Änderungen Der Gemeinderat kann dieses Reglement jederzeit an neue Verhältnisse anpassen. Benutzungsreglement Schulanlagen Seite 5 von 8 5.2 Inkraftsetzung Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 30.09.2014 genehmigt und tritt am 01.10.2014 in Kraft. Ruggell, 30.09.2014 ____________________________ ___________________________ Ernst Büchel, Vorsteher Norman Walch, Vizevorsteher Benutzungsreglement Schulanlagen Seite 6 von 8 6. Anhänge 1 - 3 Anhang 1 – Tarife Schulräumlichkeiten Turnhalle Einmalnutzung 369 m2 CHF 200.00 Aula (Nr. 140) Einmalnutzung 142 m2 CHF 150.00 Mehrzweckraum Kindergartengebäude (Nr. 1.14) Einmalnutzung 84 m2 CHF 200.00 Verrechnung Mehrfachnutzung Die Liegenschaften sind auch für Kurse / Vortragsserien und andere mehrfache Veranstaltungen zu nutzen. Unsere Tarifskala wird wie folgt definiert: Nutzung einmalig von 3-12 Std. 100 % des Grundtarifs Kurznutzung von 1-2 Std. 75 % des Grundtarifs Erste Nutzung einer Serie 50 % des Grundtarifs Seriennutzung von 2-10 Nutzungen 25 % des Grundtarifs Für ortsansässige Vereine gelten besondere Regelungen, siehe Reglement Nr. 002 (Benutzungsreglement von Gemeindeliegenschaften). Gemeinderatsbeschluss vom 30. September 2014. Benutzungsreglement Schulanlagen Seite 7 von 8 Anhang 2 – Schulhausregeln „Füreinander – Miteinander“ Umgang miteinander: - Ich gehe rücksichtsvoll mit meinen Mitmenschen um und löse Streitigkeiten im gemeinsamen Gespräch. - Ich schliesse niemanden aus und akzeptiere andere Meinungen. - Ich befolge die Anweisungen aller Lehrpersonen und Hauswarte. Im Schulhaus: - Ich halte Ordnung in der Garderobe und trage Sorge zu eigenen und fremden Gegenständen. - Im Schulhaus trage ich Hausschuhe. - Im Schulhaus gehe und spreche ich so, dass ich andere nicht störe. Im Freien: - Während der Pause halte ich mich im Freien auf und beachte die Grenzen des Schulareals. - Bis zum ersten Gongschlag halte ich mich im Freien auf. - Ich esse die Verpflegung draussen und werfe den Abfall in den Abfalleimer. - Mit dem Fahrrad (Helmpflicht) komme ich nur nach Absprache in die Schule. - Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr ist auf dem ganzen Schulareal Mittagsruhe. - Die Öffnungszeiten des Schulhauses sind: 7.45 Uhr - 12.00 Uhr / 13.15 Uhr - 17.00Uhr. - Am Mittwochnachmittag bleibt das Schulhaus geschlossen. Benutzungsreglement Schulanlagen Seite 8 von 8 Anhang 3 – Hausordnung Turnhalle - Die Turnhalle darf Montag bis Freitag bis 22.00 Uhr benutz werden, an Wochenenden nach erteilter Bewilligung. - Schüler und Jugendliche dürfen sich in der Halle nur unter Aufsicht ihrer verantwortlichen Leitung aufhalten. - Die Turnhalle darf nur mit sauberen, nicht abfärbenden Hallenschuhen betreten werden. Für Sportstunden im Freien müssen Aussensportschuhe mitgebracht werden. - Lehrer und Leiter sind dazu verpflichtet, nach jeder Trainingseinheit einen Kontrollgang zu machen, damit die Halle und Garderoben ordnungsgemäss übergeben werden können. Die Lehrer oder Leiter verlassen die Räume als Letzte; löschen die Lichter und schliessen die Türen. - Sportgeräte sind im Geräteraum an den dafür markierten Stellen zu versorgen. - Sämtliches Hallenmaterial darf nicht für Sportstunden im Freien benutzt werden. - Sprossenwand nach Gebrauch richtig sichern (Unfallgefahr). - Turnringe sichern. Das Kettenglied, das eingehängt werden muss, ist weiss markiert. - Die Turnhalle und deren Einrichtung sind mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Fehlbare Personen haften für Beschädigungen. Die Anlagen, auch Garderoben und Duschen, sind ordentlich und sauber zu verlassen. - Keine Klebebänder an Wände und Boden anbringen. - Defekte Anlageteile und Sportgeräte sowie entstandene Schäden sind umgehend den Hauswart zu melden. - Süssgetränke und Esswaren sind in der Turnhalle verboten. - Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Benützungsbetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen erteilt werden. Vereinsangehörige dürfen die zugeteilten Räume nur während den vereinbarten Zeiten betreten. Das Abgeben von Schlüsseln an Drittpersonen ist nur mit Zustimmung der Gemeinde erlaubt.
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