V vom 17. Februar 2009 über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtverordnung; SPV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2 Politisch exponierte Personen
1) Als wichtige öffentliche Ämter nach Art. 2 Abs. 1 Bst. h des Gesetzes gelten - soweit es sich nicht bloss um mittlere oder niedrige Funktionen handelt - folgende Funktionen: a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister, Staatssekretäre und wichtige Parteifunktionäre; b) Parlamentsmitglieder oder Mitglieder vergleichbarer staatlicher Gesetzgebungsorgane; c) Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen, von aussergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann; d) Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Verwaltungs- und Leitungsorgane von Zentralbanken; e) Botschafter, Geschäftsträger (chargé d’affaire) und hochrangige Offiziere der Streitkräfte; f) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen; g) Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder der Leitungsebene sowie vergleichbare Funktionsträger bei internationalen staatlichen Organisationen. 2) Als unmittelbare Familienmitglieder nach Art. 2 Abs. 1 Bst. h des Gesetzes gelten: a) der Ehepartner; b) der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist; c) die Kinder und deren Ehepartner oder Partner; d) die Eltern; e) die Geschwister. 3) Als bekanntermassen nahestehende Personen nach Art. 2 Abs. 1 Bst. h des Gesetzes gelten natürliche Personen, die: a) bekanntermassen mit einer politisch exponierten Person gemeinsam an Rechtsträgern wirtschaftlich berechtigt sind oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu einer politisch exponierten Person unterhalten; b) alleinig an einem Rechtsträger wirtschaftlich berechtigt sind, der bekanntermassen tatsächlich zum Nutzen einer politisch exponierten Person errichtet wurde; c) sozial oder politisch eng mit einer politisch exponierten Person verbunden sind. 4) Aufgehoben 5) Die FMA legt das Nähere über Massnahmen zur Bestimmung von politisch exponierten Personen in einer Richtlinie fest.
Art. 2 Politisch exponierte Personen
1) Als wichtige öffentliche Ämter nach Art. 2 Abs. 1 Bst. h des Gesetzes gelten - soweit es sich nicht bloss um mittlere oder niedrige Funktionen handelt - folgende Funktionen: a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister, Staatssekretäre und wichtige Parteifunktionäre; b) Parlamentsmitglieder oder Mitglieder vergleichbarer staatlicher Gesetzgebungsorgane; c) Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen, von aussergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann; d) Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Verwaltungs- und Leitungsorgane von Zentralbanken; e) Botschafter, Geschäftsträger (chargé d’affaire) und hochrangige Offiziere der Streitkräfte; f) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen; g) Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder der Leitungsebene sowie vergleichbare Funktionsträger bei internationalen staatlichen Organisationen. 2) Als unmittelbare Familienmitglieder nach Art. 2 Abs. 1 Bst. h des Gesetzes gelten: a) der Ehepartner; b) der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist; c) die Kinder und deren Ehepartner oder Partner; d) die Eltern; e) die Geschwister. 3) Als bekanntermassen nahestehende Personen nach Art. 2 Abs. 1 Bst. h des Gesetzes gelten natürliche Personen, die: a) bekanntermassen mit einer politisch exponierten Person gemeinsam an Rechtsträgern wirtschaftlich berechtigt sind oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu einer politisch exponierten Person unterhalten; b) alleinig an einem Rechtsträger wirtschaftlich berechtigt sind, der bekanntermassen tatsächlich zum Nutzen einer politisch exponierten Person errichtet wurde; c) sozial oder politisch eng mit einer politisch exponierten Person verbunden sind. 4) Aufgehoben 5) Die FMA legt das Nähere über Massnahmen zur Bestimmung von politisch exponierten Personen in einer Richtlinie fest.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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