V vom 17. Februar 2009 über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtverordnung; SPV)
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Change 1
Art. 35 Aufgaben des Untersuchungsbeauftragten
1) Der Untersuchungsbeauftragte sorgt für die Einhaltung des Gesetzes, dieser Verordnung sowie der internen Weisungen. Zu diesem Zweck führt er interne Kontrollen durch. Insbesondere hat er zu prüfen, ob: a) die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäss erstellt und aufbewahrt werden; b) die Unterlagen nach Bst. a darauf schliessen lassen, dass die Sorgfaltspflichten wahrgenommen werden; c) eine allfällige Mitteilungspflicht ordnungsgemäss wahrgenommen wurde; d) allfälligen Begehren von zuständigen inländischen Behörden vollständig innert angemessener Frist nachgekommen werden kann; e) die interne Organisation nach Art. 21 Abs. 1 und 2 des Gesetzes den Umständen und den individuellen Risiken entsprechend eingerichtet wurde; f) bei der Einstellung neuer Beschäftigter angemessene Prüfungsmassnahmen angewendet werden (Art. 31 Abs. 2 Bst. k); und g) die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten, die eine sorgfaltspflichtrelevante Tätigkeit ausüben, ordnungsgemäss wahrgenommen wurde. 2) Der Untersuchungsbeauftragte erstellt jeweils bis Ende März einen Bericht über die Prüfung des abgelaufenen Jahres. Der Bericht hat insbesondere Ausführungen über die Wirksamkeit des Systems zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung zu enthalten. Er ist der Leitungsebene und dem Sorgfaltspflichtbeauftragten weiterzuleiten sowie der FMA auf deren Verlangen zu übermitteln.
Art. 35 Aufgaben des Untersuchungsbeauftragten
1) Der Untersuchungsbeauftragte sorgt für die Einhaltung des Gesetzes, dieser Verordnung sowie der internen Weisungen. Zu diesem Zweck führt er interne Kontrollen durch. Insbesondere hat er zu prüfen, ob: a) die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäss erstellt und aufbewahrt werden; b) die Unterlagen nach Bst. a darauf schliessen lassen, dass die Sorgfaltspflichten wahrgenommen werden; c) eine allfällige Mitteilungspflicht ordnungsgemäss wahrgenommen wurde; d) allfälligen Begehren von zuständigen inländischen Behörden vollständig innert angemessener Frist nachgekommen werden kann; e) die interne Organisation nach Art. 21 Abs. 1 und 2 des Gesetzes den Umständen und den individuellen Risiken entsprechend eingerichtet wurde; f) bei der Einstellung neuer Beschäftigter angemessene Prüfungsmassnahmen angewendet werden (Art. 31 Abs. 2 Bst. k); und g) die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten, die eine sorgfaltspflichtrelevante Tätigkeit ausüben, ordnungsgemäss wahrgenommen wurde. 2) Der Untersuchungsbeauftragte erstellt jeweils bis Ende März einen Bericht über die Prüfung des abgelaufenen Jahres. Der Bericht hat insbesondere Ausführungen über die Wirksamkeit des Systems zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung zu enthalten. Er ist der Leitungsebene und dem Sorgfaltspflichtbeauftragten weiterzuleiten sowie der FMA auf deren Verlangen zu übermitteln.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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