V vom 17. Februar 2009 über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtverordnung; SPV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 36 Besondere Bestimmungen für Sorgfaltspflichtbeauftragte, Untersuchungsbeauftragte und Mitglieder der Leitungsebene
1) Der Sorgfaltspflichtbeauftragte, der Untersuchungsbeauftragte und das nach Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes verantwortliche Mitglied der Leitungsebene müssen über fundierte Kenntnisse in Fragen der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung und über das Datenschutzrecht verfügen sowie die aktuellen Entwicklungen in diesen Bereichen kennen. 2) Das verantwortliche Mitglied der Leitungsebene ist mit ausreichenden Befugnissen auszustatten. 3) Die Aufgaben des Sorgfaltspflichtbeauftragten und des Untersuchungsbeauftragten können auch entsprechend qualifizierten internen oder externen Personen oder Fachstellen übertragen werden. 4) Sorgfaltspflichtbeauftragte und Untersuchungsbeauftragte bleiben auch im Falle der Delegation ihrer Aufgaben für die ordnungsgemässe Wahrnehmung ihrer Funktionen verantwortlich. 5) Die Einsetzung und der Wechsel der in Abs. 1 genannten Funktionsträger sind der Aufsichtsbehörde umgehend mitzuteilen.
Art. 36 Besondere Bestimmungen für Sorgfaltspflichtbeauftragte, Untersuchungsbeauftragte und Mitglieder der Leitungsebene
1) Der Sorgfaltspflichtbeauftragte, der Untersuchungsbeauftragte und das nach Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes verantwortliche Mitglied der Leitungsebene müssen über fundierte Kenntnisse in Fragen der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung und über das Datenschutzrecht verfügen sowie die aktuellen Entwicklungen in diesen Bereichen kennen. 2) Das verantwortliche Mitglied der Leitungsebene ist mit ausreichenden Befugnissen auszustatten. 3) Die Aufgaben des Sorgfaltspflichtbeauftragten und des Untersuchungsbeauftragten können auch entsprechend qualifizierten internen oder externen Personen oder Fachstellen übertragen werden. 4) Sorgfaltspflichtbeauftragte und Untersuchungsbeauftragte bleiben auch im Falle der Delegation ihrer Aufgaben für die ordnungsgemässe Wahrnehmung ihrer Funktionen verantwortlich. 5) Die Einsetzung und der Wechsel der in Abs. 1 genannten Funktionsträger sind der Aufsichtsbehörde umgehend mitzuteilen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it