V vom 17. Februar 2009 über berufliche Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (Sorgfaltspflichtverordnung; SPV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8 b) Rechtsträger
1) Für Rechtsträger, die in das Handelsregister eingetragen sind, gilt als beweiskräftiges Dokument: a) ein durch die Handelsregisterbehörde ausgestellter Handelsregisterauszug; b) ein schriftlicher Auszug aus einer durch die Handelsregisterbehörde geführten Datenbank; oder c) ein schriftlicher Auszug aus einem vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnis oder einer entsprechenden Datenbank. 2) Für Rechtsträger, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, gilt als beweiskräftiges Dokument: a) eine inländische Amtsbestätigung; b) die Statuten, die Gründungsakten oder der Gründungsvertrag; c) eine Bestätigung der Angaben nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b durch den gewählten Jahresabschlussprüfer; d) eine behördliche Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit; oder e) ein schriftlicher Auszug aus einem vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnis oder einer entsprechenden Datenbank.
Art. 8 b) Rechtsträger
1) Für Rechtsträger, die in das Handelsregister eingetragen sind, gilt als beweiskräftiges Dokument: a) ein durch die Handelsregisterbehörde ausgestellter Handelsregisterauszug; b) ein schriftlicher Auszug aus einer durch die Handelsregisterbehörde geführten Datenbank; oder c) ein schriftlicher Auszug aus einem vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnis oder einer entsprechenden Datenbank. 2) Für Rechtsträger, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, gilt als beweiskräftiges Dokument: a) eine inländische Amtsbestätigung; b) die Statuten, die Gründungsakten oder der Gründungsvertrag; c) eine Bestätigung der Angaben nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b durch den gewählten Jahresabschlussprüfer; d) eine behördliche Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit; oder e) ein schriftlicher Auszug aus einem vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnis oder einer entsprechenden Datenbank.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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