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Friedhofsordnung Anhang - Gebühren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

— Sy 0 Anhang zu Reglement Friedhof-Ordnung 7 f l Gebühren ABER BALZERS Kosten für Balzner Kosten für nicht in Bürger und Einwohner Balzers Wohnhafte Reihengräber Reihengrab inkl. Kreuz zu Lasten der Gemeinde CHF 2'700.00 Überführungskosten zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Sarg und Einsargen zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Sargträger (wenn von der Gemeinde gestellt) zu Lasten der Gemeinde CHF 400.00 Reihengrab pflegelos CHF 1'800.00 CHF 1'800.00 Urnengräber Reihen-Urnengrab inkl. Kreuz zu Lasten der Gemeinde CHF 2'200.00 Familien-Urnengrab inkl. Kreuz zu Lasten der Gemeinde CHF 2'700.00 Urnengrab (pflegelos) CHF 1'800.00 CHF 1'800.00 Urnennische inkl. Kreuz zu Lasten der Gemeinde CHF 1'300.00 Platte für Urnennische CHF 600.00 CHF 600.00 Beschriftung der Grabplatte zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Schmuck für Urnennische CHF 1'800.00 CHF 1’800.00 Sarg und Einsargen zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Urnenträger (wenn von der Gemeinde gestellt) zu Lasten der Gemeinde CHF 100.00 Kosten Kremation zu Lasten der Gemeinde zu Lasten der Angehörigen Überführungskosten zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Dieser Anhang zum Reglement Friedhof-Ordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 genehmigt und tritt ab 1. März 2021 in Kraft. Es werden alle früheren in dieser Angelegenheit gefassten Beschlüsse ersetzt. 01.03.2021, Stabsstelle Gemeindevorstehung

Your change, as a redline

— Sy 0 Anhang zu Reglement Friedhof-Ordnung 7 f l Gebühren ABER BALZERS Kosten für Balzner Kosten für nicht in Bürger und Einwohner Balzers Wohnhafte Reihengräber Reihengrab inkl. Kreuz zu Lasten der Gemeinde CHF 2'700.00 Überführungskosten zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Sarg und Einsargen zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Sargträger (wenn von der Gemeinde gestellt) zu Lasten der Gemeinde CHF 400.00 Reihengrab pflegelos CHF 1'800.00 CHF 1'800.00 Urnengräber Reihen-Urnengrab inkl. Kreuz zu Lasten der Gemeinde CHF 2'200.00 Familien-Urnengrab inkl. Kreuz zu Lasten der Gemeinde CHF 2'700.00 Urnengrab (pflegelos) CHF 1'800.00 CHF 1'800.00 Urnennische inkl. Kreuz zu Lasten der Gemeinde CHF 1'300.00 Platte für Urnennische CHF 600.00 CHF 600.00 Beschriftung der Grabplatte zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Schmuck für Urnennische CHF 1'800.00 CHF 1’800.00 Sarg und Einsargen zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Urnenträger (wenn von der Gemeinde gestellt) zu Lasten der Gemeinde CHF 100.00 Kosten Kremation zu Lasten der Gemeinde zu Lasten der Angehörigen Überführungskosten zu Lasten der Angehörigen zu Lasten der Angehörigen Dieser Anhang zum Reglement Friedhof-Ordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 genehmigt und tritt ab 1. März 2021 in Kraft. Es werden alle früheren in dieser Angelegenheit gefassten Beschlüsse ersetzt. 01.03.2021, Stabsstelle Gemeindevorstehung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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