Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15
1 Als Westschweizer Zuwendungen gelten Beiträge an Organisationen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit in mindestens vier Westschweizer Kantonen ausüben oder deren interkantonaler Wirkungskreis anerkannt ist. 2 Als nationale Zuwendungen gelten unter Ausschluss des gemäss Artikel 6 Buchstabe i SFS gewährten Gewinnanteils Beiträge an Organisationen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit in der Mehrheit der Schweizer Kantonen ausüben oder deren nationaler Wirkungskreis anerkannt ist. Die CPOR und die CPORS berücksichtigen bei der Gewährung nationaler Zuwendungen die von den zuständigen Verteilorganen in der Deutschschweiz und im Tessin gefassten Beschlüsse. 3 Die Gewährung von Beiträgen an Einrichtungen mit Sitz ausserhalb der Schweiz ist nicht möglich. 4 Westschweizer oder nationale Zuwendungen bedürfen der einstimmigen Zustimmung der sechs in der CPOR und der CPORS vertretenen Verteilorgane. 5 CPOR und CPORS stützen sich bei der Prüfung der Gesuche und bei ihren Zuwendungsvorschlägen auf die im Folgenden in Artikel 16 bis 22 genannten Regeln und Kriterien. 6 Für die CPOR darf die Gesamtsumme der Westschweizer und nationalen Zuwendungen pro Rechnungsjahr 10 Prozent des den Verteilorganen (Kultur und andere Bereiche) von der Loterie Romande zur Verfügung gestellten Gesamtbetrages nicht übersteigen. Je nach Umfang und Relevanz der Gesuche kann dieser Anteil mit der Zustimmung der sechs Verteilorgane ausnahmsweise auf 12 Prozent angehoben werden. 7 Für die CPORS darf die Gesamtsumme der Westschweizer und nationalen Zuwendungen pro Rechnungsjahr 5 Prozent des den Verteilorganen (Sport) von der Loterie Romande zur Verfügung gestellten Gesamtbetrages nicht übersteigen. Je nach Umfang und Relevanz der Gesuche kann dieser Anteil mit der Zustimmung der sechs Verteilorgane ausnahmsweise auf 7 Prozent angehoben werden. 8 Verfahren und Kriterien für die Gewährung von Beiträgen
Art. 15
1 Als Westschweizer Zuwendungen gelten Beiträge an Organisationen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit in mindestens vier Westschweizer Kantonen ausüben oder deren interkantonaler Wirkungskreis anerkannt ist. 2 Als nationale Zuwendungen gelten unter Ausschluss des gemäss Artikel 6 Buchstabe i SFS gewährten Gewinnanteils Beiträge an Organisationen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit in der Mehrheit der Schweizer Kantonen ausüben oder deren nationaler Wirkungskreis anerkannt ist. Die CPOR und die CPORS berücksichtigen bei der Gewährung nationaler Zuwendungen die von den zuständigen Verteilorganen in der Deutschschweiz und im Tessin gefassten Beschlüsse. 3 Die Gewährung von Beiträgen an Einrichtungen mit Sitz ausserhalb der Schweiz ist nicht möglich. 4 Westschweizer oder nationale Zuwendungen bedürfen der einstimmigen Zustimmung der sechs in der CPOR und der CPORS vertretenen Verteilorgane. 5 CPOR und CPORS stützen sich bei der Prüfung der Gesuche und bei ihren Zuwendungsvorschlägen auf die im Folgenden in Artikel 16 bis 22 genannten Regeln und Kriterien. 6 Für die CPOR darf die Gesamtsumme der Westschweizer und nationalen Zuwendungen pro Rechnungsjahr 10 Prozent des den Verteilorganen (Kultur und andere Bereiche) von der Loterie Romande zur Verfügung gestellten Gesamtbetrages nicht übersteigen. Je nach Umfang und Relevanz der Gesuche kann dieser Anteil mit der Zustimmung der sechs Verteilorgane ausnahmsweise auf 12 Prozent angehoben werden. 7 Für die CPORS darf die Gesamtsumme der Westschweizer und nationalen Zuwendungen pro Rechnungsjahr 5 Prozent des den Verteilorganen (Sport) von der Loterie Romande zur Verfügung gestellten Gesamtbetrages nicht übersteigen. Je nach Umfang und Relevanz der Gesuche kann dieser Anteil mit der Zustimmung der sechs Verteilorgane ausnahmsweise auf 7 Prozent angehoben werden. 8 Verfahren und Kriterien für die Gewährung von Beiträgen
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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