Propose a change

Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 21

1 Es besteht kein Recht auf Gewährung eines Beitrags. 2 Die Verteilorgane befinden vollkommen unabhängig über die an sie gerichteten Beitragsgesuche. 3 Die kantonalen Verteilorgane stützen sich bei ihren Beschlüssen über die Gewährung und die Höhe von Beiträgen auf folgende Kriterien: a) die Gemeinnützigkeit des Projekts, insbesondere seinen unverwechselbaren, einzigartigen, innovativen oder nachhaltigen Charakter; b) eine qualitative Beurteilung des Projekts und der allgemeinen Fähigkeit des Gesuchstellers, dessen Umsetzung zu gewährleisten; c) die finanzielle Lage der gesuchstellenden Organisation und die Beteiligung dieser Organisation oder anderer Beitragsquellen an der Finanzierung des Projekts; d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts und die Verlässlichkeit der Schätzungen und Kostenvoranschläge. 4 Die Kantone können auf reglementarischem Weg detailliertere Kriterien erlassen. 5 Die Verteilorgane achten auf eine möglichst rechtsgleiche Behandlung der Gesuche. 6 Die kantonalen Verteilorgane berücksichtigen die Qualität der Nachweise, die der Gesuchsteller im Rahmen allfälliger bereits in der Vergangenheit gewährter Beiträge zur Verfügung gestellt hat. 7 Die Kantone können vorsehen, dass die Beschlüsse der Verteilorgane vom Staatsrat genehmigt werden müssen. 8 Die Beschlüsse der Verteilorgane über Beiträge sind unanfechtbar.

Your change, as a redline

Art. 21

1 Es besteht kein Recht auf Gewährung eines Beitrags. 2 Die Verteilorgane befinden vollkommen unabhängig über die an sie gerichteten Beitragsgesuche. 3 Die kantonalen Verteilorgane stützen sich bei ihren Beschlüssen über die Gewährung und die Höhe von Beiträgen auf folgende Kriterien: a) die Gemeinnützigkeit des Projekts, insbesondere seinen unverwechselbaren, einzigartigen, innovativen oder nachhaltigen Charakter; b) eine qualitative Beurteilung des Projekts und der allgemeinen Fähigkeit des Gesuchstellers, dessen Umsetzung zu gewährleisten; c) die finanzielle Lage der gesuchstellenden Organisation und die Beteiligung dieser Organisation oder anderer Beitragsquellen an der Finanzierung des Projekts; d) die Wirtschaftlichkeit des Projekts und die Verlässlichkeit der Schätzungen und Kostenvoranschläge. 4 Die Kantone können auf reglementarischem Weg detailliertere Kriterien erlassen. 5 Die Verteilorgane achten auf eine möglichst rechtsgleiche Behandlung der Gesuche. 6 Die kantonalen Verteilorgane berücksichtigen die Qualität der Nachweise, die der Gesuchsteller im Rahmen allfälliger bereits in der Vergangenheit gewährter Beiträge zur Verfügung gestellt hat. 7 Die Kantone können vorsehen, dass die Beschlüsse der Verteilorgane vom Staatsrat genehmigt werden müssen. 8 Die Beschlüsse der Verteilorgane über Beiträge sind unanfechtbar.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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