Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele
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Change 1
Art. 3
1 Die Unterzeichnerkantone koordinieren und harmonisieren ihre Politik im Bereich der Kleinspiele. Dies betrifft insbesondere: a) die Entwicklung des Spielangebots im Hinblick auf seine Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit; b) die Überwachung der Spiele und ihrer Veranstalter; c) den Minderjährigen- und Bevölkerungsschutz, insbesondere durch Massnahmen gegen exzessives Geldspiel; d) die Bekämpfung des illegalen Geldspiels und der Kriminalität. 2 Zur Harmonisierung der Durchführung von Kleinspielen auf ihrem Gebiet arbeiten sie insbesondere in folgenden Bereichen zusammen: a) Voraussetzungen für die Veranstalterbewilligung; b) Voraussetzungen für die Bewilligung der einzelnen Spiele; c) Reporting und Beaufsichtigung der Veranstalter. 3 Sie stimmen sich ab und koordinieren ihre Arbeit, wenn sie den Erlass restriktiverer Bestimmungen, als durch das BGS und seine Vollzugsverordnungen vorgesehen ist, oder das Verbot gewisser Arten von Spielen gemäss Artikel 41 Absatz 1 BGS in Betracht ziehen. 4 Für die Koordination und die Zusammenarbeit nach den vorhergehenden Absätzen ist die CRJA zuständig.
Art. 3
1 Die Unterzeichnerkantone koordinieren und harmonisieren ihre Politik im Bereich der Kleinspiele. Dies betrifft insbesondere: a) die Entwicklung des Spielangebots im Hinblick auf seine Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit; b) die Überwachung der Spiele und ihrer Veranstalter; c) den Minderjährigen- und Bevölkerungsschutz, insbesondere durch Massnahmen gegen exzessives Geldspiel; d) die Bekämpfung des illegalen Geldspiels und der Kriminalität. 2 Zur Harmonisierung der Durchführung von Kleinspielen auf ihrem Gebiet arbeiten sie insbesondere in folgenden Bereichen zusammen: a) Voraussetzungen für die Veranstalterbewilligung; b) Voraussetzungen für die Bewilligung der einzelnen Spiele; c) Reporting und Beaufsichtigung der Veranstalter. 3 Sie stimmen sich ab und koordinieren ihre Arbeit, wenn sie den Erlass restriktiverer Bestimmungen, als durch das BGS und seine Vollzugsverordnungen vorgesehen ist, oder das Verbot gewisser Arten von Spielen gemäss Artikel 41 Absatz 1 BGS in Betracht ziehen. 4 Für die Koordination und die Zusammenarbeit nach den vorhergehenden Absätzen ist die CRJA zuständig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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