Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele
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Change 1
Art. 6
1 Die Westschweizer Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (CRJA) ist das oberste Organ der Vereinbarung. Sie setzt sich aus je einem Regierungsvertreter der Unterzeichnerkantone zusammen. 2 Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Sie legt die gemeinsamen Positionen der Westschweizer Kantone im Bereich der Grossspiele fest (Art. 2); b) Sie koordiniert die Politik der Westschweizer Kantone im Bereich der Kleinspiele (Art. 3); c) Sie sorgt für eine politische und strategische Koordination mit der Loterie Romande. Die unter e) genannten Kompetenzen der für Gesundheitsfragen zuständigen Fachkonferenz bleiben vorbehalten; d) Sie nimmt zuhanden der Westschweizer Regierungen Stellung zur Genehmigung der Statuten der Société de la Loterie de la Suisse Romande und allfälliger Statutenänderungen; e) Sie koordiniert die Positionen der Westschweizer Kantone zur Bekämpfung und Prävention des Geldspiels durch Minderjährige sowie des exzessiven Geldspiels und berücksichtigt dabei insbesondere die Empfehlungen der für gesundheitliche Fragen zuständigen Fachkonferenz. Sie überträgt ihr die Verwendung des gesamten Anteils "Prävention" der jährlichen Abgabe für die Gewährung ausschliesslicher Veranstaltungsrechte (Art. 66 GSK); f) Sie schlägt die Vertreter der Westschweizer Kantone im Vorstand der FDKG vor (Art. 7 Abs. 3 GSK); g) Sie legt auf Vorschlag der Kantone die Bewerbungen der Vertreter der Westschweizer Kantone für die interkantonalen Organe vor, insbesondere für den Stiftungsrat der Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS) (Art. 35 Abs. 2 GSK), das Geldspielgericht (Art. 11 Abs. 2 GSK) sowie die interkantonalen Koordinationsorgane; h) Sie verabschiedet gemäss Artikel 34 Absatz 3 GSK alle vier Jahre die Position der Westschweizer Kantone zum Beschluss der FDKG über den der Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS) zuzuwendenden Teil der Reingewinne der Loterie Romande; i) Sie legt alle vier Jahre fest, welcher Anteil der Reingewinne der Loterie Romande dem Schweizer Pferderennsport-Verband zugewandt wird, der diesen ausschliesslich dazu verwendet, die Zucht von Rennpferden und die Durchführung von Pferderennen in der Westschweiz zu fördern; j) Sie legt der interparlamentarischen Kommission jährlich einen detaillierten Bericht über ihre Tätigkeit vor.
Art. 6
1 Die Westschweizer Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (CRJA) ist das oberste Organ der Vereinbarung. Sie setzt sich aus je einem Regierungsvertreter der Unterzeichnerkantone zusammen. 2 Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Sie legt die gemeinsamen Positionen der Westschweizer Kantone im Bereich der Grossspiele fest (Art. 2); b) Sie koordiniert die Politik der Westschweizer Kantone im Bereich der Kleinspiele (Art. 3); c) Sie sorgt für eine politische und strategische Koordination mit der Loterie Romande. Die unter e) genannten Kompetenzen der für Gesundheitsfragen zuständigen Fachkonferenz bleiben vorbehalten; d) Sie nimmt zuhanden der Westschweizer Regierungen Stellung zur Genehmigung der Statuten der Société de la Loterie de la Suisse Romande und allfälliger Statutenänderungen; e) Sie koordiniert die Positionen der Westschweizer Kantone zur Bekämpfung und Prävention des Geldspiels durch Minderjährige sowie des exzessiven Geldspiels und berücksichtigt dabei insbesondere die Empfehlungen der für gesundheitliche Fragen zuständigen Fachkonferenz. Sie überträgt ihr die Verwendung des gesamten Anteils "Prävention" der jährlichen Abgabe für die Gewährung ausschliesslicher Veranstaltungsrechte (Art. 66 GSK); f) Sie schlägt die Vertreter der Westschweizer Kantone im Vorstand der FDKG vor (Art. 7 Abs. 3 GSK); g) Sie legt auf Vorschlag der Kantone die Bewerbungen der Vertreter der Westschweizer Kantone für die interkantonalen Organe vor, insbesondere für den Stiftungsrat der Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS) (Art. 35 Abs. 2 GSK), das Geldspielgericht (Art. 11 Abs. 2 GSK) sowie die interkantonalen Koordinationsorgane; h) Sie verabschiedet gemäss Artikel 34 Absatz 3 GSK alle vier Jahre die Position der Westschweizer Kantone zum Beschluss der FDKG über den der Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS) zuzuwendenden Teil der Reingewinne der Loterie Romande; i) Sie legt alle vier Jahre fest, welcher Anteil der Reingewinne der Loterie Romande dem Schweizer Pferderennsport-Verband zugewandt wird, der diesen ausschliesslich dazu verwendet, die Zucht von Rennpferden und die Durchführung von Pferderennen in der Westschweiz zu fördern; j) Sie legt der interparlamentarischen Kommission jährlich einen detaillierten Bericht über ihre Tätigkeit vor.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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