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Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren

Zürich · 235.52 · other

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1 provision

235.52 Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Bewilligung zur Ausgabe von Warenpapieren (vom 5. August 1937)1 I. Die Erteilung von Bewilligungen zur Ausgabe von Warenpapieren durch Lagerhalter (Art. 482, 1153–1155 des revidierten Schweizerischen Obligationenrechtes4 und Art. 902 und 925 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches3) und die Verhängung von Ordnungsbussen wegen der Ausgabe von den gesetzlichen Formvorschriften entsprechenden Warenpapieren ohne vorherige Einholung der Bewilligung (Art. 1155 OR)4 wird der Volkswirtschaftsdirektion übertragen. II. Veröffentlichung im Amtsblatt2 und in der Gesetzessammlung. 1 OS 35, 741 und GS II, 301. 2 ABl 1937, 414 vom 13. August 1937. 3 SR 210. 4 SR 220.

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