Propose a change

V vom 27. Februar 2024 über die berufliche Grundbildung Praktikerin Hotellerie-Hauswirtschaft/Praktiker Hotellerie-Hauswirtschaft mit Berufsattest (BA)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 25 Übergangsbestimmungen und erstmalige Anwendung einzelner Bestimmungen

1) Lernende, die ihre Bildung als Hotellerieangestellte/Hotellerieangestellter vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab, sofern der Abschluss vor dem 31. Dezember 2027 erfolgt. 2) Lernende, die ihre Bildung als Hauswirtschaftspraktikerin/Hauswirtschaftspraktiker vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab, sofern der Abschluss vor dem 31. Dezember 2027 erfolgt. 3) Kandidierende, die das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung für Hotellerieangestellte/Hotellerieangestellter bis zum 31. Dezember 2027 wiederholen, werden nach bisherigem Recht beurteilt. Auf ihren schriftlichen Antrag hin werden sie nach neuem Recht beurteilt. 4) Kandidierende, die das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung für Hauswirtschaftspraktikerin/Hauswirtschaftspraktiker bis zum 31. Dezember 2027 wiederholen, werden nach bisherigem Recht beurteilt. Auf ihren schriftlichen Antrag hin werden sie nach neuem Recht beurteilt. 5) Die Bestimmungen über Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel (Art. 16 bis 21) kommen ab dem 1. Januar 2026 zur Anwendung.

Your change, as a redline

Art. 25 Übergangsbestimmungen und erstmalige Anwendung einzelner Bestimmungen

1) Lernende, die ihre Bildung als Hotellerieangestellte/Hotellerieangestellter vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab, sofern der Abschluss vor dem 31. Dezember 2027 erfolgt. 2) Lernende, die ihre Bildung als Hauswirtschaftspraktikerin/Hauswirtschaftspraktiker vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab, sofern der Abschluss vor dem 31. Dezember 2027 erfolgt. 3) Kandidierende, die das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung für Hotellerieangestellte/Hotellerieangestellter bis zum 31. Dezember 2027 wiederholen, werden nach bisherigem Recht beurteilt. Auf ihren schriftlichen Antrag hin werden sie nach neuem Recht beurteilt. 4) Kandidierende, die das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung für Hauswirtschaftspraktikerin/Hauswirtschaftspraktiker bis zum 31. Dezember 2027 wiederholen, werden nach bisherigem Recht beurteilt. Auf ihren schriftlichen Antrag hin werden sie nach neuem Recht beurteilt. 5) Die Bestimmungen über Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel (Art. 16 bis 21) kommen ab dem 1. Januar 2026 zur Anwendung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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