Verordnung über Arbeits- und Freizeit (VAF)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 35 A. Ferien
1 Bei ganzjähriger Beschäftigung beträgt der Ferienanspruch pro Kalenderjahr a 25 Arbeitstage vom ersten Dienstjahr an bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 49. Altersjahr vollendet wird, b 30 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird, c 35 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird. 2 Für Jugendliche bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Altersjahr zurücklegen sowie für die Lernenden beträgt der Ferienanspruch pro Kalenderjahr 35 Arbeitstage. 3 Die Erfassung des Ferienanspruchs erfolgt in Stunden, der Saldo wird bei Änderung des Beschäftigungsgrades entsprechend angepasst. 4 Neu eintretendes und austretendes Personal erhält den Ferienanteil pro rata. 5 Sofern austretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits mehr Ferien bezogen haben, als ihnen zustehen, wird bei der letzten Lohnzahlung der entsprechende Abzug dann vorgenommen, wenn der positive Saldo des Zeitkontos nicht für eine Verrechnung ausreicht. 1 Fassung vom 26.01.2022 2 Eingefügt am 01.07.2026 Kontrolle Dauer 11 153.01.11
Art. 35 A. Ferien
1 Bei ganzjähriger Beschäftigung beträgt der Ferienanspruch pro Kalenderjahr a 25 Arbeitstage vom ersten Dienstjahr an bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 49. Altersjahr vollendet wird, b 30 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird, c 35 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird. 2 Für Jugendliche bis und mit dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Altersjahr zurücklegen sowie für die Lernenden beträgt der Ferienanspruch pro Kalenderjahr 35 Arbeitstage. 3 Die Erfassung des Ferienanspruchs erfolgt in Stunden, der Saldo wird bei Änderung des Beschäftigungsgrades entsprechend angepasst. 4 Neu eintretendes und austretendes Personal erhält den Ferienanteil pro rata. 5 Sofern austretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits mehr Ferien bezogen haben, als ihnen zustehen, wird bei der letzten Lohnzahlung der entsprechende Abzug dann vorgenommen, wenn der positive Saldo des Zeitkontos nicht für eine Verrechnung ausreicht. 1 Fassung vom 26.01.2022 2 Eingefügt am 01.07.2026 Kontrolle Dauer 11 153.01.11
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.