Geschäftsreglement des Stadtrates von Thun
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 25
1 Die Kommissionen treten vor der Ratssitzung zusammen, soweit sie nicht einen Zirkulationsbeschluss fassen wollen. Sie treten ferner auf Beschluss ihres Präsidenten oder ihrer Präsidentin, auf Begehren von zwei ihrer Mitglieder, des Gemeinderates oder des Vorstehers oder der Vorsteherin ihrer Direktion zusammen. 2 Umfangreiche und kompliziertere Geschäfte können von den Kommissionen an zwei Sitzungen vorberaten werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt zusammen mit denjenigen der nächsten Sitzung des Stadtrats, die Behandlung im Stadtrat jedoch erst an der übernächsten Sitzung. Stadtkanzlei, zuständige Direktion und Kommissionspräsidium verständigen sich rechtzeitig über ein solches Vorgehen. 3 Allfällige ergänzende Akten werden bei allen Mitgliedern der Kommissionen in Zirkulation gesetzt oder ausnahmsweise aufgelegt. 4 Über nicht traktandierte Geschäfte darf nur beschlossen werden, wenn alle Kommissionsmitglieder damit einverstanden sind. 2 Eingefügt am 2.6.2010 Aufgaben der Sachkommissionen Sitzungen, Unterlagen 11 151.201 Art. 25a1 1 Ohne abweichenden Beschluss der Kommission nehmen der Vorsteher oder die Vorsteherin mit beratender Stimme an den Sitzungen ihrer Kommissionen teil. Sie können sich von Fachpersonen begleiten oder ausnahmsweise vertreten lassen. 2 Der Präsident oder die Präsidentin kann für die Kommissionsberatung zu jedem Geschäft einen Referenten oder eine Referentin bestimmen. Diese oder ein anderes Kommissionsmitglied können das Geschäft auch im Plenum vertreten. 3 Die Kommissionen können aufgrund ihrer Beratungen dem Stadtrat eine Empfehlung abgeben oder einen Antrag stellen. Bei Untersuchungen geben sie dem Gemeinderat vorher Gelegenheit zur Stellungnahme. 4 Sie können dem Rat einen schriftlichen Bericht unterbreiten. Ein schriftlicher Bericht ist notwendig, wenn kein anderes erläuterndes amtliches Dokument vorliegt.
Art. 25
1 Die Kommissionen treten vor der Ratssitzung zusammen, soweit sie nicht einen Zirkulationsbeschluss fassen wollen. Sie treten ferner auf Beschluss ihres Präsidenten oder ihrer Präsidentin, auf Begehren von zwei ihrer Mitglieder, des Gemeinderates oder des Vorstehers oder der Vorsteherin ihrer Direktion zusammen. 2 Umfangreiche und kompliziertere Geschäfte können von den Kommissionen an zwei Sitzungen vorberaten werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt zusammen mit denjenigen der nächsten Sitzung des Stadtrats, die Behandlung im Stadtrat jedoch erst an der übernächsten Sitzung. Stadtkanzlei, zuständige Direktion und Kommissionspräsidium verständigen sich rechtzeitig über ein solches Vorgehen. 3 Allfällige ergänzende Akten werden bei allen Mitgliedern der Kommissionen in Zirkulation gesetzt oder ausnahmsweise aufgelegt. 4 Über nicht traktandierte Geschäfte darf nur beschlossen werden, wenn alle Kommissionsmitglieder damit einverstanden sind. 2 Eingefügt am 2.6.2010 Aufgaben der Sachkommissionen Sitzungen, Unterlagen 11 151.201 Art. 25a1 1 Ohne abweichenden Beschluss der Kommission nehmen der Vorsteher oder die Vorsteherin mit beratender Stimme an den Sitzungen ihrer Kommissionen teil. Sie können sich von Fachpersonen begleiten oder ausnahmsweise vertreten lassen. 2 Der Präsident oder die Präsidentin kann für die Kommissionsberatung zu jedem Geschäft einen Referenten oder eine Referentin bestimmen. Diese oder ein anderes Kommissionsmitglied können das Geschäft auch im Plenum vertreten. 3 Die Kommissionen können aufgrund ihrer Beratungen dem Stadtrat eine Empfehlung abgeben oder einen Antrag stellen. Bei Untersuchungen geben sie dem Gemeinderat vorher Gelegenheit zur Stellungnahme. 4 Sie können dem Rat einen schriftlichen Bericht unterbreiten. Ein schriftlicher Bericht ist notwendig, wenn kein anderes erläuterndes amtliches Dokument vorliegt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.