Propose a change

Geschäftsreglement des Stadtrates von Thun

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 51

1 Erheblich erklärte Motionen, die noch nicht verwirklicht, oder Postulate, bei denen über das Prüfungsergebnis noch nicht Bericht erstattet wurde, sind im Jahresbericht aufzuführen. Über den erreichten Stand der Verwirklichung bzw. der Prüfung berichtet der Gemeinderat im Jahresbericht. 2 Noch nicht behandelte Vorstösse, deren Urheber oder Urheberin aus dem Rat ausgeschieden sind, werden abgeschrieben, falls sie nicht von einem Mitunterzeichner oder einer Mitunterzeichnerin binnen eines Monats seit dem Ausscheiden des Urhebers oder der Urheberin aufgenommen werden, was durch den Ratssekretär oder die Ratssekretärin festzustellen ist. 3 Gestützt auf den Bericht des Gemeinderates entscheidet der Rat, welche noch nicht verwirklichten parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben sind. Erfüllte oder nicht erfüllbare Motionen oder Postulate müssen abgeschrieben werden.1 4 Abschreibungsbeschlüsse können auch in Zusammenhang mit der Behandlung eines anderen Geschäftes oder mit der Überweisung des Vorstosses gefasst werden. Art. 51a2 1 Mindestens 40 Jugendliche mit Wohnsitz in Thun können zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 18. Altersjahr mit einem schriftlichen Jugendvorstoss die Behandlung eines Geschäftes im Stadtrat als Jugendvorstoss verlangen. 2 Ein Jugendvorstoss muss inhaltlich entweder als Motion oder als Postulat überwiesen werden können. Werden darin mehrere Begehren gestellt, hat zwischen ihnen ein sachlicher Zusammenhang zu bestehen. 3 Jugendvorstösse werden in der Ratssitzung durch die erst- und/oder zweitunterzeichnende Person vertreten. Sie nehmen auch die Rechte eines Urhebers oder einer Urheberin von Vorstössen wahr. Werden diese Personen volljährig, gehen die beiden Rechte auf die nächstunterzeichnenden Personen über. 4 Die Stadtkanzlei unterstützt die Jugendlichen verfahrensmässig und stellt entsprechende Formulare zur Verfügung. Sie orientiert die erstunterzeichnende Person zuhanden der Mitunterzeichnenden über die jeweiligen Zwischenschritte und Beschlüsse des Stadtrates. 5 Im Übrigen gelten insbesondere die Art. 40, 41, 47, 49 und 51. 1 Fassung vom 17.11.2016 2 Eingefügt am 24.10.2013 Berichterstattung, Abschreibung Jugendvorstoss 21 151.201

Your change, as a redline

Art. 51

1 Erheblich erklärte Motionen, die noch nicht verwirklicht, oder Postulate, bei denen über das Prüfungsergebnis noch nicht Bericht erstattet wurde, sind im Jahresbericht aufzuführen. Über den erreichten Stand der Verwirklichung bzw. der Prüfung berichtet der Gemeinderat im Jahresbericht. 2 Noch nicht behandelte Vorstösse, deren Urheber oder Urheberin aus dem Rat ausgeschieden sind, werden abgeschrieben, falls sie nicht von einem Mitunterzeichner oder einer Mitunterzeichnerin binnen eines Monats seit dem Ausscheiden des Urhebers oder der Urheberin aufgenommen werden, was durch den Ratssekretär oder die Ratssekretärin festzustellen ist. 3 Gestützt auf den Bericht des Gemeinderates entscheidet der Rat, welche noch nicht verwirklichten parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben sind. Erfüllte oder nicht erfüllbare Motionen oder Postulate müssen abgeschrieben werden.1 4 Abschreibungsbeschlüsse können auch in Zusammenhang mit der Behandlung eines anderen Geschäftes oder mit der Überweisung des Vorstosses gefasst werden. Art. 51a2 1 Mindestens 40 Jugendliche mit Wohnsitz in Thun können zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 18. Altersjahr mit einem schriftlichen Jugendvorstoss die Behandlung eines Geschäftes im Stadtrat als Jugendvorstoss verlangen. 2 Ein Jugendvorstoss muss inhaltlich entweder als Motion oder als Postulat überwiesen werden können. Werden darin mehrere Begehren gestellt, hat zwischen ihnen ein sachlicher Zusammenhang zu bestehen. 3 Jugendvorstösse werden in der Ratssitzung durch die erst- und/oder zweitunterzeichnende Person vertreten. Sie nehmen auch die Rechte eines Urhebers oder einer Urheberin von Vorstössen wahr. Werden diese Personen volljährig, gehen die beiden Rechte auf die nächstunterzeichnenden Personen über. 4 Die Stadtkanzlei unterstützt die Jugendlichen verfahrensmässig und stellt entsprechende Formulare zur Verfügung. Sie orientiert die erstunterzeichnende Person zuhanden der Mitunterzeichnenden über die jeweiligen Zwischenschritte und Beschlüsse des Stadtrates. 5 Im Übrigen gelten insbesondere die Art. 40, 41, 47, 49 und 51. 1 Fassung vom 17.11.2016 2 Eingefügt am 24.10.2013 Berichterstattung, Abschreibung Jugendvorstoss 21 151.201

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds