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Aktionärsbindungsvertrag Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 10 -4-

Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat besteht gemäss Art. 16 Abs. 1 der Statuten aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern. Seine Amtsdauer beträgt zwei Jahre. 2 Der Verwaltungsrat soll so zusammengesetzt werden, dass er als Gremium insgesamt über Fachkompetenz und Erfahrung in den Bereichen Alters-/Langzeitpflege, Wohnen im Alter sowie in den Managementbereichen Immobilien, Organisation und Führung sowie Recht und Finanzen verfügt (Art. 16 Abs. 2 der Statuten). Die Wahl orientiert sich am Anforderungsprofil für die Verwaltungsräte (Beilage 3). Es steht den Parteien frei, ob sie ein Mitglied des jeweiligen Gemeinderates zur Wahl in den Verwaltungsrat vorschlagen bzw. wählen lassen. Der Bürgergemeinde steht in jedem Fall das Recht zu , eine Vertreterin oder einen Vertreter zur Wahl in den Verwaltungsrat vorzuschlagen . Lehnt die Generalversammlung die zur Wahl vorgeschlagene Person ab, steht der Bürgergemeinde das Recht zu, eine neue Person zur Wahl vorzuschlagen. 3 Die Parteien vereinbaren, dass an der Gründungsversammlung fünf Verwaltungsräte gewählt werden . Davon werden mindestens drei von den Aktionären unabhängige Mitglieder gewählt, die das Anforderungsprofil gemäss Absatz 2 erfüllen müssen. Nach erfolgter Gründung der Griag ist die genaue Zahl der Mitglieder alle zwei Jahre nach Ablauf der Amtsdauer oder anlässlich des Rücktritts eines Mitgliedes von der ordentlichen Generalversammlung neu zu bestimmen. 4 Das Verwaltungsratspräsidium soll durch einen von den Parteien unabhängigen Dritten wahrgenommen werden , der über Fachkompetenz und Erfahrung in mindestens zwei der in Absatz 2 genannten Bereiche verfügen muss. 5 Die Parteien veröffentlichen bei Ersatzwahlen gemeinsam in Form eines Mitwirkungsverfahrens in ihren amtlichen Publikationsorganen die für die Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen, wobei sie für weitere Angaben wie Lebenslauf auf nähere Informationen in ihren elektronischen Medien verweisen können . Die amtliche Publikation erfolgt mit Hinweis auf das Anforderungsprofil für die Verwaltungsräte der Griag (Beilage3).

Your change, as a redline

Art. 10 -4-

Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat besteht gemäss Art. 16 Abs. 1 der Statuten aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern. Seine Amtsdauer beträgt zwei Jahre. 2 Der Verwaltungsrat soll so zusammengesetzt werden, dass er als Gremium insgesamt über Fachkompetenz und Erfahrung in den Bereichen Alters-/Langzeitpflege, Wohnen im Alter sowie in den Managementbereichen Immobilien, Organisation und Führung sowie Recht und Finanzen verfügt (Art. 16 Abs. 2 der Statuten). Die Wahl orientiert sich am Anforderungsprofil für die Verwaltungsräte (Beilage 3). Es steht den Parteien frei, ob sie ein Mitglied des jeweiligen Gemeinderates zur Wahl in den Verwaltungsrat vorschlagen bzw. wählen lassen. Der Bürgergemeinde steht in jedem Fall das Recht zu , eine Vertreterin oder einen Vertreter zur Wahl in den Verwaltungsrat vorzuschlagen . Lehnt die Generalversammlung die zur Wahl vorgeschlagene Person ab, steht der Bürgergemeinde das Recht zu, eine neue Person zur Wahl vorzuschlagen. 3 Die Parteien vereinbaren, dass an der Gründungsversammlung fünf Verwaltungsräte gewählt werden . Davon werden mindestens drei von den Aktionären unabhängige Mitglieder gewählt, die das Anforderungsprofil gemäss Absatz 2 erfüllen müssen. Nach erfolgter Gründung der Griag ist die genaue Zahl der Mitglieder alle zwei Jahre nach Ablauf der Amtsdauer oder anlässlich des Rücktritts eines Mitgliedes von der ordentlichen Generalversammlung neu zu bestimmen. 4 Das Verwaltungsratspräsidium soll durch einen von den Parteien unabhängigen Dritten wahrgenommen werden , der über Fachkompetenz und Erfahrung in mindestens zwei der in Absatz 2 genannten Bereiche verfügen muss. 5 Die Parteien veröffentlichen bei Ersatzwahlen gemeinsam in Form eines Mitwirkungsverfahrens in ihren amtlichen Publikationsorganen die für die Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen, wobei sie für weitere Angaben wie Lebenslauf auf nähere Informationen in ihren elektronischen Medien verweisen können . Die amtliche Publikation erfolgt mit Hinweis auf das Anforderungsprofil für die Verwaltungsräte der Griag (Beilage3).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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