Propose a change

Aktionärsbindungsvertrag Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 14

Revisionsstelle (Art. 727 ff. OR1) Die Generalversammlung hat, auch wenn sie weder zur ordentlichen (Art. 727 OR2) noch zur eingeschränkten Revision (Art. 727a OR3) verpflichtet ist, in jedem Fall eine Revisionsstelle zu wählen . Sofern die Voraussetzungen für die ordentliche Revision nach den Bestimmungen des Obligationenrechts nicht erfüllt sind, ist eine eingeschränkte Revision durchzuführen. 2 Die Revisionsstelle setzt sich wie folgt zusammen: a) Eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, welche die gesetzlichen Anforderungen an die fachliche Qualifikation gemäss Art. 727b oder Art. 727c OR4 und des Revisionsaufsichtsgesetzes sowie die gesetzlichen Anforderungen an ihre Unabhängigkeit (Art. 728 OR5) erfüllt; b) Die Rechnungsprüfungskommissionen der Einwohnergemeinde Risch und der Bürgergemeinde Risch als Organe ihrer Gemeinden können gestützt auf Art. 762 OR6 je ein Mitglied ihrer Kommission oder einen Dritten in die Revisionsstelle abordnen. 3 Das Mitglied der Revisionsstelle gemäss Absatz 2 lit. a führt den Vorsitz der Revisionsstelle. Es leitet und koordiniert die Revisionstätigkeit. 4 Die Befugnisse und Pflichten der Revisionsstelle und ihrer Mitglieder richten sich nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes und des Obligationenrechts, insbesondere nach Art. 728a ff. und Art. 730b OR7.

Your change, as a redline

Art. 14

Revisionsstelle (Art. 727 ff. OR1) Die Generalversammlung hat, auch wenn sie weder zur ordentlichen (Art. 727 OR2) noch zur eingeschränkten Revision (Art. 727a OR3) verpflichtet ist, in jedem Fall eine Revisionsstelle zu wählen . Sofern die Voraussetzungen für die ordentliche Revision nach den Bestimmungen des Obligationenrechts nicht erfüllt sind, ist eine eingeschränkte Revision durchzuführen. 2 Die Revisionsstelle setzt sich wie folgt zusammen: a) Eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, welche die gesetzlichen Anforderungen an die fachliche Qualifikation gemäss Art. 727b oder Art. 727c OR4 und des Revisionsaufsichtsgesetzes sowie die gesetzlichen Anforderungen an ihre Unabhängigkeit (Art. 728 OR5) erfüllt; b) Die Rechnungsprüfungskommissionen der Einwohnergemeinde Risch und der Bürgergemeinde Risch als Organe ihrer Gemeinden können gestützt auf Art. 762 OR6 je ein Mitglied ihrer Kommission oder einen Dritten in die Revisionsstelle abordnen. 3 Das Mitglied der Revisionsstelle gemäss Absatz 2 lit. a führt den Vorsitz der Revisionsstelle. Es leitet und koordiniert die Revisionstätigkeit. 4 Die Befugnisse und Pflichten der Revisionsstelle und ihrer Mitglieder richten sich nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes und des Obligationenrechts, insbesondere nach Art. 728a ff. und Art. 730b OR7.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it