Aktionärsbindungsvertrag Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19 D. Finanzpolitik der Griag
Allgemeine Grundsätze Die Parteien sind sich einig, dass der Gewinn der Griag nach Dotierung der gesetzlichen und statutarischen Reserven sowie nach Bereitstellung der notwendigen Liquidität für den Betrieb und die Finanzierung der Immobilien-, Bau- und Unterhaltsinvestitionen auszuschütten ist, soweit dies ohne Gefährdung einer bestehenden Steuerbefreiung der Griag zufolge Verfolgung eines öffentlichen bzw. gemeinnützigen Zwecks möglich ist. Dividenden können ferner erst nach vollständiger Rückzahlung etwaiger Aktionärsdarlehen ausgeschüttet werden. 2 Die Parteien verpflichten sich, darüber hinaus auch darauf zu achten, dass die Griag stets über die für eine langfristige Geschäftstätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel verfügt. 1 SR 220 - 8 - Den Parteien ist bewusst, dass bis zur Vollendung von Bauinvestitionen möglicherweise keine Gewinne erwirtschaftet und ausgeschüttet werden können. 3 Ein Verlustausweis in der Jahresrechnung der Griag begründet keine automatische Nachfinanzierungspflicht der Parteien. Vielmehr ist der Verwaltungsrat gehalten, geeignete Massnahmen zu prüfen und zu treffen, welche möglichst erlauben, künftig wieder mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.
Art. 19 D. Finanzpolitik der Griag
Allgemeine Grundsätze Die Parteien sind sich einig, dass der Gewinn der Griag nach Dotierung der gesetzlichen und statutarischen Reserven sowie nach Bereitstellung der notwendigen Liquidität für den Betrieb und die Finanzierung der Immobilien-, Bau- und Unterhaltsinvestitionen auszuschütten ist, soweit dies ohne Gefährdung einer bestehenden Steuerbefreiung der Griag zufolge Verfolgung eines öffentlichen bzw. gemeinnützigen Zwecks möglich ist. Dividenden können ferner erst nach vollständiger Rückzahlung etwaiger Aktionärsdarlehen ausgeschüttet werden. 2 Die Parteien verpflichten sich, darüber hinaus auch darauf zu achten, dass die Griag stets über die für eine langfristige Geschäftstätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel verfügt. 1 SR 220 - 8 - Den Parteien ist bewusst, dass bis zur Vollendung von Bauinvestitionen möglicherweise keine Gewinne erwirtschaftet und ausgeschüttet werden können. 3 Ein Verlustausweis in der Jahresrechnung der Griag begründet keine automatische Nachfinanzierungspflicht der Parteien. Vielmehr ist der Verwaltungsrat gehalten, geeignete Massnahmen zu prüfen und zu treffen, welche möglichst erlauben, künftig wieder mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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