Aktionärsbindungsvertrag Gemeinde Risch Immobilien AG (Griag)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 9
Generalversammlung 1 Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung als oberstes Organ der Griag sowie die Beschlussfassung in der Generalversammlung sind in Art. 1O ff. der Statuten geregelt. 2 Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit werden die Parteien wichtige Geschäfte wie Statutenänderungen, Kapitalveränderungen, Änderungen im Aktionariat oder Verwaltungsrat, Fusion oder Liquidation usw., in jedem Fall vorgängig miteinander absprechen, um wenn möglich eine gemeinsame Ausübung der Stimmrechte sicherzustellen. 3 Die Parteien werden in jedem Fall ihr Stimmrecht im Interesse der Griag und der Erreichung des Gesellschaftszwecks ausüben. 4 Diejenigen Beschlüsse der Generalversammlung , für welche mindestens zwei Drittel aller abgegebenen Stimmen erforderlich sind, sind in Art. 15 Abs. 3 und 4 der Statuten geregelt. 5 Das Stimmrecht sowie das Recht, Anträge an der Generalversammlung zu stellen, richtet sich nach den Statuten und nach den massgebenden Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 692 ff. sowie Art. 698 ff. OR1) . Alle interessierten Personen können an der Generalversammlung teilnehmen und nach den statutarischen Geschäften Fragen stellen und Wortmeldungen abgeben. Nach Abschluss des statutarischen Teils der Generalversammlung kann der Verwaltungsrat die Öffentlichkeit auch über weitere sachbezogene Themen informieren. 6 Der Termin der Generalversammlung sowie die Traktanden werden gemäss Art. 700 OR2 und Art. 11 der Statuten in den amtlichen Publikationsorganen und in den elektronischen Medien der Parteien veröffentlicht, unter Angabe, wo die Beilagen zu den Traktanden, namentlich der Geschäftsbericht mit Jahresrechnung und der Bericht der aktienrechtlichen Revisionsstelle , bezogen oder eingesehen werden können . 1 SR 220 2 SR 220
Art. 9
Generalversammlung 1 Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung als oberstes Organ der Griag sowie die Beschlussfassung in der Generalversammlung sind in Art. 1O ff. der Statuten geregelt. 2 Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit werden die Parteien wichtige Geschäfte wie Statutenänderungen, Kapitalveränderungen, Änderungen im Aktionariat oder Verwaltungsrat, Fusion oder Liquidation usw., in jedem Fall vorgängig miteinander absprechen, um wenn möglich eine gemeinsame Ausübung der Stimmrechte sicherzustellen. 3 Die Parteien werden in jedem Fall ihr Stimmrecht im Interesse der Griag und der Erreichung des Gesellschaftszwecks ausüben. 4 Diejenigen Beschlüsse der Generalversammlung , für welche mindestens zwei Drittel aller abgegebenen Stimmen erforderlich sind, sind in Art. 15 Abs. 3 und 4 der Statuten geregelt. 5 Das Stimmrecht sowie das Recht, Anträge an der Generalversammlung zu stellen, richtet sich nach den Statuten und nach den massgebenden Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 692 ff. sowie Art. 698 ff. OR1) . Alle interessierten Personen können an der Generalversammlung teilnehmen und nach den statutarischen Geschäften Fragen stellen und Wortmeldungen abgeben. Nach Abschluss des statutarischen Teils der Generalversammlung kann der Verwaltungsrat die Öffentlichkeit auch über weitere sachbezogene Themen informieren. 6 Der Termin der Generalversammlung sowie die Traktanden werden gemäss Art. 700 OR2 und Art. 11 der Statuten in den amtlichen Publikationsorganen und in den elektronischen Medien der Parteien veröffentlicht, unter Angabe, wo die Beilagen zu den Traktanden, namentlich der Geschäftsbericht mit Jahresrechnung und der Bericht der aktienrechtlichen Revisionsstelle , bezogen oder eingesehen werden können . 1 SR 220 2 SR 220
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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