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2 provisions
Art. 1 Sonderwaldreservat La Patta – V 721.3.38
1 Der Wald, der sich im Perimeter des am 15. Oktober 2025 vom Amt für
Wald und Natur erstellten Plans befindet und eine Fläche von 19,85 ha umfasst, wird zum Waldreservat La Patta erklärt. Es handelt sich um ein Sonderwaldreservat.
2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim
Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
3 Das Waldreservat bleibt ab dem 1. Dezember 2025 für die Dauer von 50
Jahren bestehen.
Art. 2
1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten.
2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
a) Waldbauliche Eingriffe, um die Sicherheit der Wege der sanften Mobilität zu gewährleisten;
b) Planung, Benutzung, Markierung und Unterhalt dieser Wege;
c) Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten;
d) Entfernen von Bäumen oder Ästen, die auf Landwirtschaftsflächen gefallen sind oder bald fallen könnten;
Sonderwaldreservat La Patta – V 721.3.38
e) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern
dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen
vom Amt für Wald und Natur angeordnet werden;
f) Sammeln von Pilzen unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung;
g) Massnahmen zur Erhöhung der Biodiversität, zum Beispiel durch die
Förderung prioritärer Arten und der Heidelbeergebiete sowie durch die
Revitalisierung der vorhandenen Feuchtfläche.
3 Bei waldbaulichen Massnahmen werden die Bäume in den Wald gezogen
oder im Wald belassen.
4 Beim Entfernen von Bäumen und Ästen nach Artikel 2 Abs. 2 Bst. d wird
dieses Holz in das Waldreservat geschafft und auf dem Boden belassen.
5 Bei Eingriffen gegen Borkenkäfer wird gefälltes Holz im Reservat am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde.
Sonderwaldreservat La Patta – V 721.3.38
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
23.02.2026 Erlass Grunderlass 01.12.2025 2026_021
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 23.02.2026 01.12.2025 2026_021