Propose a change

Bepflanzungen Einfriedungen an Strassen, Reglement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

www.mauren.li Merkblatt Bepflanzungen und Einfriedungen an Strassen Entlang von Land- und Gemeindestrassen sowie an Wegen werden oft neue Bepflanzungen und Einfriedungen angelegt, die nicht den Vorschriften entsprechen. Besonders hinderlich können dabei Hecken und Sträucher im Bereich von Strasseneinmündungen, Kreuzungen, Hofausfahrten etc. sein, die dadurch die Übersichtlichkeit im Verkehr erschweren. Wir ersuchen die Eigentümer der Liegenschaften bzw. bei Neubauten auf die baurechtlichen Abstände zu achten. Nachfolgend die wichtigsten Abstandsvorschriften: Einfriedungen Einfriedungen (Mauern, Holz- und Drahtgeflechtzäune, Lebhäge etc.) müssen gegenüber dem öffentlichen Eigentum folgende Abstände aufweisen: a) gegen Land- und Gemeindestrassen mindestens 0.25 m / max. Höhe 1.50 m b) gegen das Trottoir möglich 0.00 m / max. Höhe 1.25 m c) Lebhäge (Tuja etc.) in allen Fällen mindestens 0.50 m / max. Höhe 1.25 m Pflanzenabstände Pflanzen müssen gegenüber dem öffentlichen und dem privaten Eigentum folgende Abstände aufweisen: a) Hochstämmige Bäume und Nussbäume mindestens 6.00 m b) Obstbäume mindestens 4.00 m c) Lebhäge (Tuja etc.) in allen Fällen mindestens 0.50 m d) Zwerg- und Geländerobst sowie Sträucher mindestens 0.50 m e) Reben mindestens 0.30 m www.mauren.li

Your change, as a redline

www.mauren.li Merkblatt Bepflanzungen und Einfriedungen an Strassen Entlang von Land- und Gemeindestrassen sowie an Wegen werden oft neue Bepflanzungen und Einfriedungen angelegt, die nicht den Vorschriften entsprechen. Besonders hinderlich können dabei Hecken und Sträucher im Bereich von Strasseneinmündungen, Kreuzungen, Hofausfahrten etc. sein, die dadurch die Übersichtlichkeit im Verkehr erschweren. Wir ersuchen die Eigentümer der Liegenschaften bzw. bei Neubauten auf die baurechtlichen Abstände zu achten. Nachfolgend die wichtigsten Abstandsvorschriften: Einfriedungen Einfriedungen (Mauern, Holz- und Drahtgeflechtzäune, Lebhäge etc.) müssen gegenüber dem öffentlichen Eigentum folgende Abstände aufweisen: a) gegen Land- und Gemeindestrassen mindestens 0.25 m / max. Höhe 1.50 m b) gegen das Trottoir möglich 0.00 m / max. Höhe 1.25 m c) Lebhäge (Tuja etc.) in allen Fällen mindestens 0.50 m / max. Höhe 1.25 m Pflanzenabstände Pflanzen müssen gegenüber dem öffentlichen und dem privaten Eigentum folgende Abstände aufweisen: a) Hochstämmige Bäume und Nussbäume mindestens 6.00 m b) Obstbäume mindestens 4.00 m c) Lebhäge (Tuja etc.) in allen Fällen mindestens 0.50 m d) Zwerg- und Geländerobst sowie Sträucher mindestens 0.50 m e) Reben mindestens 0.30 m www.mauren.li

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it